Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Tarifverträge dürfen Ruhestand im Alter erzwingen
Wer ins Rentenalter kommt, muss unter Umständen auch gegen seinen Willen in Ruhestand gehen. Derartige Zwangsregelungen in Tarifverträgen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig. Sie seien gerechtfertigt, wenn sie zu weniger Arbeitslosigkeit führten.
Tarifverträge dürfen Arbeitnehmern vorschreiben, nach Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand zu gehen. Solche Zwangsregelungen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zulässig, wenn sie zur Senkung der Arbeitslosenzahlen beitragen. Die Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung eine Regelung in Spanien. In Deutschland ermöglicht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vergleichbare Tarifklauseln.
Der spanische Kläger hatte den erzwungenen Ruhestand als Diskriminierung aus Altersgründen gewertet. Zwar handle es sich um eine Benachteiligung wegen seines Alters, urteilten die Luxemburger Richter. Diese sei aber gerechtfertigt, um eine "bessere Beschäftigungsverteilung zwischen den Generationen" zu fördern. Tarifverträge und Gesetze müssten nicht ausdrücklich das Ziel formulieren, auf diesem Weg Arbeitsplätze für Jüngere frei zu machen. Es genüge, wenn sich der Zweck solcher Regelungen aus der Entstehungsgeschichte ergebe.
Piloten müssen mit 60 Jahren in Ruhestand
Am 15. Oktober hatte das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main eine tarifliche Ruhestandsregelung für Piloten im Alter von 60 Jahren bestätigt. Drei Lufthansa-Mitarbeiter hatten dagegen mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geklagt. Die hessischen Richter begründeten die Rechtmäßigkeit der Regelung jedoch nicht mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt, sondern mit dem möglicherweise höheren "Gefährdungsrisiko" durch ältere Piloten.
(Aktenzeichen: C-411/05)