Deutschland droht Klage wegen VW-Gesetzes EU-Kommission verschärft Gangart
Im Streit um das VW-Gesetz hat die EU-Kommission Deutschland ein Ultimatum gestellt. Sie forderte die Bundesregierung auf, innerhalb von zwei Monaten das EuGH-Urteil gegen das VW-Gesetz vollständig umzusetzen. Nach Ansicht der EU verstößt auch das kürzlich verabschiedete neue VW-Gesetz gegen EU-Recht.
Die EU-Kommission setzt der Bundesregierung eine letzte Frist zur Änderung des umstrittenen VW-Gesetzes. Berlin hat dafür zwei Monate Zeit, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Ansonsten droht Deutschland erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Wir beharren darauf, dass die 20 Prozent Sperrminorität für das Land Niedersachsen gegen EU-Recht verstoßen", sagte der Sprecher des EU-Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy. "Am Ende des Tages geht es darum, dass es eine rechtliche Klärung gibt. Das kann nur der EuGH." Im Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht habe Deutschland geantwortet, "dass sie unsere Bedingungen nicht erfüllen wollen", sagte der Sprecher.
Bundesregierung will an Gesetz festhalten
Die Bundesregierung hält weiter an der Neufassung des VW-Gesetzes fest. "An unserer Rechtsauffassung hat sich definitiv nichts geändert", sagte die Sprecherin der federführenden Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Eva Schmierer. Allerdings werde das Thema innerhalb der Regierung sicher "noch einmal im Licht der neuen Entwicklung besprochen". Die Bundesregierung werde sich dann innerhalb der Zweimonatsfrist gegenüber der Kommission äußern. An diesem Freitag wird der Bundesrat abschließend das neue VW-Gesetz beraten. Die Zustimmung der Länderkammer gilt als sicher.
Vetorecht Niedersachsens seit Jahren umstritten
Die EU-Kommission stößt sich am Vetorecht des Landes Niedersachsen bei wichtigen Konzernentscheidungen. Der EuGH als oberstes Europa-Gericht hatte das alte VW-Gesetz im Herbst vergangenen Jahres gekippt, weil es nach Ansicht der Richter gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verstieß. Die Bundesregierung brachte daraufhin eine Neufassung auf den Weg, die vor zwei Wochen den Bundestag passierte. Auch diese Neufassung räumt dem Land Niedersachsen eine von Brüssel beanstandete Sperrminorität ein, obwohl das Land nur rund 20 Prozent der VW-Aktien besitzt. Üblich ist ein derartiges Vetorecht erst bei einem Stimmrechtsanteil von 25 Prozent.
Das Landgericht Hannover wies eine Klage des VW-Großaktionärs Porsche gegen diese Bestimmung ab.