Neue Regeln ab 8. Dezember Was künftig auf Sekt- und Weinetiketten steht
Wie viel Kalorien haben Wein und Sekt? Welche Zutaten sind drin? All das soll künftig auf dem Etikett stehen. Auch der Verweis auf nähere Informationen im Internet soll indes möglich sein.
Zutaten, Kalorien, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz - auch diese Angaben sollen künftig auf Wein- und Sektflaschen stehen. Die entsprechende EU-Verordnung gilt ab dem 8. Dezember 2023. Doch die neuen Etiketten müssen dann noch nicht auf allen Wein- und Sektflaschen zu finden sein, wie es Winzer und Sekthersteller anfangs befürchtet hatten.
Wichtig ist Zeitpunkt der Herstellung
In der EU-Verordnung gibt es eine Übergangsvorschrift. Danach können Weinerzeugnisse, die vor diesem Stichtag hergestellt wurden, noch unbegrenzt ohne die neuen Kennzeichnungen verkauft werden können, wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin erläuterte.
"Es kommt also nicht darauf an, ob die Produkte am 8. Dezember bereits etikettiert sind oder schon im Regal stehen", betonte der Sprecher. "Maßgeblich ist, ob die Erzeugnisse vor dem 8. Dezember 2023 bereits hergestellt waren."
Unterschiedliche Regeln für Wein und Sekt
Doch ab wann gilt ein Wein als "hergestellt"? Erst dann, wenn er nach der Gärung den erforderlichen Mindestalkoholgehalt erreicht und die erforderliche Säure hat. "Damit gilt das erst für den Jahrgang 2024", sagte Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut. "Eine Ausnahme wäre allerdings Eiswein, wenn es noch welchen gibt."
Anders sieht es bei Sekt-, Perl- und Schaumwein aus. "Schaumwein ist dann hergestellt, wenn er nach der zweiten Gärung den erforderlichen Druck erreicht hat", erläuterte der Ministeriumssprecher. Schaum- und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure gelten nach diesem Zusatz als hergestellt - ganz unabhängig vom Grundwein.
Glühwein gilt erst nach Aromatisierung als hergestellt
Aufgrund der Definition des Herstellungszeitpunktes werden Sektgetränke ab dem 8. Dezember erst nach und nach mit dem vollständigen Zutaten- und Nährwertverzeichnis in den Handel gelangen, erläuterte eine Sprecherin des Verbands Deutscher Sektkellereien.
Für Glühweine gelten wieder andere Regeln: Aromatisierte Weinerzeugnisse gelten der EU-Verordnung zufolge erst nach der Aromatisierung als hergestellt. "Allein am Jahrgang kann die Deklaration also nicht festgemacht werden", betonte der Ministeriumssprecher.
Digitale Lösung mit QR-Code möglich
Winzer und Branchenverbände hatten die durch die neue Regelung geschaffene Transparenz begrüßt, aber Bedenken bezüglich des zusätzlichen bürokratischen Aufwands und offener Detailfragen geäußert. Positiv aufgenommen wurde dabei die Möglichkeit einer digitalen Lösung.
Die Angaben auf den Etiketten können nämlich entweder aufgedruckt werden - oder über einen QR-Code abrufbar sein, der dann auf entsprechende Dokumente oder Webseiten verweise, wie der Ministeriumssprecher erläutert. Allerdings gibt es keine klaren Vorgaben, wie der QR-Code oder Link auf dem Etikett zu beschriften ist.
Das Bundesministerium halte ein "i" für Informationen für ausreichend, die Europäische Kommission aber nicht. Vielmehr bedürfe es nach ihrer Auffassung eines klareren Hinweises, wie beispielsweise "Zutaten" und "Nährwerte". Und die in Deutschland für die Kontrolle zuständigen Länder folgten dieser Auslegung.