Summe leicht gestiegen Die meisten Tarifbeschäftigten bekommen Weihnachtsgeld
Fast neun von zehn Tarifbeschäftigten bekommen in diesem Jahr Weihnachtsgeld. Auch der durchschnittliche Betrag ist leicht gestiegen - aber die Höhe unterscheidet sich von Branche zu Branche erheblich.
Die meisten Tarifbeschäftigten in Deutschland können sich in diesem Jahr über ein höheres Weihnachtsgeld freuen. Von den Angestellten mit einem Tarifvertrag erhielten 85,8 Prozent diese Sonderzahlung, teilte das Statistische Bundesamt mit.
Im Schnitt erhalten sie eine Zahlung in Höhe von 2809 Euro brutto, teilte das Statistische Bundesamt mit. Das entspricht einem Anstieg um 2,3 Prozent oder 62 Euro gegenüber dem Vorjahr. Allerdings liegt der Anstieg unter der Inflationsrate von zuletzt 3,8 Prozent. Das bedeutet, das Weihnachtsgeld ist real gesunken.
Betragshöhe variiert deutlich
In den meisten Branchen, etwa bei den "Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" und im "Baugewerbe", erhielten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld, schreiben die Statistiker. Dagegen hätten in den Wirtschaftsabschnitten "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen", "Information und Kommunikation“ und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" weniger als 70 Prozent Anspruch auf ein Weihnachtsgeld, heißt es weiter.
Die höchsten Zahlungen von durchschnittlich 5733 Euro erhalten Beschäftigte im Bereich Gewinnung von Erdöl und Erdgas. Im Bereich "Kokerei und Mineralölverarbeitung" würden 5586 Euro gezahlt. In beiden Bereichen erhielten laut Statistischem Bundesamt alle Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld. Am geringsten fällt die Sonderzahlung in der Tabakverarbeitung (564 Euro) und in der Leiharbeit (380 Euro) aus.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld
"Die aktuellen Zahlen zeigen aufs Neue, dass die große Mehrheit der Tarifbeschäftigten Weihnachtsgeld bekommt", sagte Malte Lübker, Experte für Einkommensanalysen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Trotzdem gingen wieder viele Beschäftigte leer aus, denn in Deutschland gelte nur noch für die Hälfte der Beschäftigten ein Tarifvertrag. "Und wo der Tarifvertrag fehlt, fehlt leider häufig auch das Weihnachtsgeld." Außerdem seien auch die Grundgehälter bei tariflosen Arbeitgebern oft deutlicher unter dem Tarifniveau.
Denn ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. "Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag", erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie aus der betrieblichen Übung ergeben, wenn Weihnachtsgeld ohne vertragliche Regelung oder Vereinbarungen wiederholt gezahlt wurde.
Über die Hälfte erhält Sonderzahlung
Tarifverträge gelten nicht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Nach jüngsten Daten der Statistiker waren im vergangenen Jahr nur knapp die Hälfte (gut 49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Es gibt aber Unternehmen, die ihre Zahlungen an Tarifverträgen orientieren, ohne verbindlich daran gebunden zu sein.
Nach jüngsten Angaben des DGB aus dem vergangenen Jahr, für die Daten des WSI berücksichtigt wurden, erhalten in Deutschland rund 54 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Sonderzahlung am Jahresende.