Internet-Verträge Online-Kündigungen weiter schwierig
Eigentlich müssen online abschließbare Verträge seit Juli auch online kündbar sein. Doch es gebe weiterhin Anbieter, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so Verbraucherschützer.
Seit dem vergangenen Juli müssen Unternehmen, die online Verträge anbieten, einen so genannten Kündigungsbutton auf ihren Webseiten anbieten, mit dem der Vertrag per Mausklick wieder beendet werden kann. Das betrifft etwa Abonnements für Zeitungen oder Streamingdienste, aber auch Leasing-, Mobilfunk- und Stromlieferverträge.
Doch in der Praxis bereiteten Online-Kündigungen weiterhin Probleme, moniert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Verbraucherinnen und Verbraucher könnten auf erhebliche Hindernisse stoßen, wenn sie einen Laufzeitvertrag online kündigen wollen. Laut einer aktuellen Untersuchung des vzbv fehlt bei 72 Prozent der knapp 3000 untersuchten Webseiten eine gesetzeskonforme Umsetzung.
Nicht vorhanden oder gut verborgen
Bei manchen Anbietern fehlten die Kündigungsbuttons oder seien nur schwer auffindbar, so der Verband. In weiteren Fällen sei eine Beendigung des Vertragsverhältnisses über den ausgewiesenen Kündigungsbutton nicht möglich. "Es ist inakzeptabel, dass noch immer nicht alle Unternehmen den Kündigungsbutton fristgerecht umgesetzt haben", sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis auseinanderzusetzen." Die Verbraucherverbände hätten bisher an 152 Unternehmen wegen eindeutiger Rechtsverstöße zum Kündigungsbutton Abmahnungen verschickt, so der vzbv.
Der am 1. Juli 2022 in Kraft getretene Kündigungsbutton ist für fast alle Dauerschuldverhältnisse vorgeschrieben, die online abgeschlossen werden können. Er gilt auch für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden. Ebenfalls vorgeschrieben ist der Kündigungsbutton für in Geschäften entstandene Verträge, wenn diese Verträge auch online abgeschlossen werden können. Keine Anwendung findet der Kündigungsbutton bei Verträgen, für die der Gesetzgeber strengere Anforderungen an die Kündigung stellt, wie etwa bei Arbeits- und Mietverträgen oder bei Verträgen über Finanzdienstleistungen.