Streiks bei der Bahn Ohne Zug - und nun?
Ab kommender Nacht wird der Personenverkehr für fünf Tage bestreikt. Was ist mit bereits gebuchten Tickets? Was müssen Menschen beachten, die per Zug zur Arbeit fahren? Was rät die Bahn?
Die Lokführergewerkschaft GDL bestreikt zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen bundesweit den Personenverkehr. Beginnen wird der Arbeitskampf in der Nacht zum 2. September, um 2 Uhr. Das Ende ist für 2 Uhr in der Nacht vom 6. auf den 7. September angekündigt. Fünf Tage lang wird der Zugverkehr also stark eingeschränkt sein.
Die Deutsche Bahn bittet ihre Kunden deshalb, vom 2. bis 6. September geplante Fernverkehrsreisen zu verschieben, wenn diese nicht zwingend fahren müssen. Welche Verbindungen von den Streiks betroffen sind, können Bahnkunden im Internet den aktuellen Verkehrsmeldungen entnehmen.
Dürfen Reisende einen anderen Zug nehmen?
Hauptsache ans Ziel: Wer für die Zeit zwischen 2. und 7. September eine Bahnreise im Fernverkehr gebucht hat, kann sein Ticket flexibel nutzen, heißt es auf der Homepage der Bahn. Das heißt: Man kann mit dem Ticket jetzt schon fahren oder bis zum 17. September reisen. Auch bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden.
Für Reisende im Nahverkehr heißt es auf der Internetseite: "Sie können Ihre Fahrkarte sofort/oder bis einschl. 17.09.2021, ggf. über einen anderen Weg nutzen." Das bezieht sich auf Tickets, die vor dem Streikbeginn am 2. September gekauft worden sind.
Wer einen teureren Fernverkehrszug nimmt - also zum Beispiel einen ICE statt einer Regionalbahn -, muss erst mal das teurere Ticket lösen oder einen Aufpreis zahlen und kann dann später die Kosten im Reisezentrum oder online zurückfordern. Das gilt allerdings nicht für stark ermäßigte Angebote, zum Beispiel das Quer-durchs-Land-Ticket oder die Länder-Tickets.
Können Reisende ihr Ticket zurückgeben?
Kunden, die im Fernverkehr vom Bahnstreik betroffen sind und deshalb gar nicht reisen möchten, können bereits gebuchte Tickets und auch die Sitzplatzreservierungen kostenfrei stornieren und sich den Reisepreis im DB-Reisezentrum erstatten lassen. Für Online-Tickets gibt es auf der Webseite der Bahn ein Formular.
Im Nahverkehr wird der Ticketpreis zu 100 Prozent erstattet, wenn Bahnreisende wegen des Streiks mindestens 60 Minuten verspätet am Zielbahnhof ankommen würden und die Fahrt deshalb erst gar nicht antreten. Ebenso natürlich, wenn ein Zug ganz ausfällt oder auch, wenn man an einem Umsteigebahnhof umkehren muss, weil man nicht weiterkommt.
Zahlt die Bahn bei Verspätungen?
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof bekommen Bahnkunden 25 Prozent des Ticketpreises für die einfache Fahrt zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Diese Regeln gelten im Übrigen immer und unabhängig von einem Streik aufgrund einer europäischen Fahrgastrechteverordnung.
Kunden können wählen, ob sie sich die Verspätungsentschädigung als Gutschein oder in Geld auszahlen lassen. Ein entsprechendes Antragsformular gibt es im Reisezentrum, im Internet oder auch beim Zugbegleiter oder der Zugbegleiterin.
Entschädigt die Bahn auch Reisende mit Monatsticket?
Auch Reisende, die ein Monatsticket oder andere Zeitfahrkarten haben, bekommen bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung. Diese ist pauschal festgelegt: Bei Zeitkarten im Fernverkehr beträgt sie in der zweiten Klasse fünf Euro, bei der BahnCard 100 sind es zehn Euro.
Bei Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket liegt die Entschädigung bei 1,50 Euro. Allerdings: Es werden erst Beträge ab vier Euro ausgezahlt. Deshalb kann es sein, dass Kunden Belege für mehrere Verspätungen vorlegen müssen.
Zahlt die Bahn ein Taxi oder Hotelzimmer?
In zwei Situationen muss die Bahn ihren Passagieren andere Verkehrsmittel wie Taxis zur Verfügung stellen: Wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt und die erwartete Verspätung am Zielbahnhof bei mindestens 60 Minuten. Oder wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfällt und der Zielbahnhof ohne Taxi nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann. Macht die Bahn das nicht - zum Beispiel tief in der Nacht - dürfen Kunden auf eigene Faust ins Taxi steigen und können dann die Kosten - Höchstbetrag: 80 Euro - von der Bahn verlangen.
Ist wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Weiterfahrt am selben Tag nicht möglich oder nicht zumutbar, muss die Bahn ihren Kunden entweder eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen oder später "angemessene Übernachtungskosten" ersetzen. Passagiere müssen vorrangig die Übernachtungsangebote der Bahn in Anspruch nehmen, bevor sie sich selbst ein Hotel suchen.
Was gilt für die Mitnahme von Fahrrädern?
Für die Streiktage bittet die Bahn auf ihrer Homepage darum, wegen der erwartbar hohen Auslastung der Fernverkehrszüge keine Fahrräder mitzunehmen. Fernverkehrsreisenden, die schon im Vorfeld eine Fahrkarte mit Fahrradkarte und Stellplatzreservierung gekauft haben, wird stattdessen eine kostenlose Fahrradversendung angeboten.
Das gilt allerdings nur an den Streiktagen und für "herkömmliche" Fahrräder, also zum Beispiel nicht für Pedelecs, E-Bikes, Tandems und Liegefahrräder. Der Versand dauert in der Regel zwei Werktage und kann ausschließlich online gebucht werden. Weitere Bedingungen sind auf der Internetseite der Bahn genannt.
Was gilt für Verspätungen am Arbeitsplatz?
Arbeitnehmer müssen alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Das kann etwa eine Fahrt mit dem eigenen Auto sein, statt mit der Bahn. Fahrgemeinschaften müssen in Erwägung gezogen werden und Verspätungen, die - wie ein Streik - voraussehbar sind, muss der Arbeitnehmer einplanen, also gegebenenfalls früher losfahren.
Es gibt aber auch Grenzen: Nicht zumutbar ist es zum Beispiel, den Arbeitsweg schon einen Tag vorher anzutreten und in einem Hotel zu übernachten. Man muss auch keine Fahrtkosten für ein Taxi bezahlen, die nicht im Verhältnis zum Gehalt stehen. Am besten spricht man im Vorfeld mit dem Arbeitgeber, wenn man aufgrund des Streiks Probleme hat, zur Arbeit zu kommen.