Klage gegen Deutsche Bahn Kündigungsfrist für Bahncards unzulässig?
Verbraucherschützer haben Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Aus ihrer Sicht ist die lange Kündigungsfrist für Bahncards nicht rechtens. Es geht um Tausende Bahncard-Abos.
Die Verbraucherschutzzentrale Thüringen hat Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Kündigungsfrist für Bahncards ist unzulässig. Das Unternehmen verstoße damit gegen ein Gesetz, das Verbrauchern eigentlich ermöglichen solle, leichter aus dauerhaften Verträgen herauszukommen, sagte Rechtsexperte Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Konkret dürfe eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen. Außerdem müsse diese dann binnen vier Wochen kündbar sein - aktuell ist dies erst zum Ende der einjährigen Laufzeit möglich.
Es geht um Tausende Bahncard-Abos
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage gegen die DB Fernverkehr. Ein mündlicher Verhandlungstermin ist für den Juni angesetzt.
"Die Entscheidung des Gerichts dürfte Auswirkung auf Tausende Bahncard-Abos haben", sagte Weinsheimer. Wer etwa inzwischen das Deutschlandticket nutze und merke, dass er keine Fernfahrten mehr brauche, könne sehr interessiert daran sein, seine Bahncard zu kündigen. Jetzt solle Rechtssicherheit geschaffen werden - im Zweifel auch am Bundesgerichtshof.
Muss die Bahncard jeden Monat kündbar sein?
Aktuell sieht es so aus: Eine Probe-Bahncard gilt drei Monate und kann innerhalb der ersten vier Wochen dieses Zeitraums gekündigt werden. Kündigen Verbraucher nicht rechtzeitig, geht das Probeabo in eine normale Bahncard über. Diese kann derzeit bis zu sechs Wochen vor Ende der einjährigen Laufzeit gekündigt werden, gilt aber mindestens ein Jahr.
Hier kommt es aus Sicht der Verbraucherschützer zu einem Anschlussvertrag, der laut Gesetz jeden Monat kündbar sein müsse. Hintergrund ist ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz, wonach Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. "Die Bahn ist der Meinung, dass das für die Bahncard nicht gilt", sagte Weinsheimer. Im Grunde argumentiere der Konzern, dass seine Beförderungsbedingungen behördlich geprüft seien. Das sei aber kein Indiz dafür, dass sie korrekt seien.
Außerdem habe der BGH vor über zehn Jahren festgestellt, dass es sich bei der Bahncard um einen Rabattvertrag und kein Dauerschuldverhältnis handele, auf die das Gesetz eigentlich abziele, argumentiert die Bahn. Die BGH-Entscheidung sei aber vor dem Gesetz ergangen, erklärt Weinsheimer. "Wir glauben, dass die Intention des Gesetzgebers bei der Bahncard trotzdem greift."
Kündigung schon jetzt möglich
Die Bahn äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Fall. Man habe bislang keine Klage der Verbraucherzentrale Thüringen zugestellt bekommen und könne sich daher dazu derzeit nicht äußern, hieß es von einer Bahn-Sprecherin. Die Konditionen der Probe-Bahncard seien transparent im Angebot und den allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
Was sollen Betroffene jetzt unternehmen? Betroffene könnten schon jetzt pro forma kündigen, ist Verbraucherschützer Weinsheimer überzeugt. Die Kündigung werde vermutlich abgewiesen - wenn man seine Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr nutze, habe man aber unter Umständen Erstattungsansprüche. Allerdlings sei das rechtlich kompliziert. Die Zahlungen für die Bahncard sofort einzustellen sei nicht ratsam.