Vorwurf der Monopolmacht US-Behörde reicht Kartellklage gegen Amazon ein
Seit Jahren wird dem Online-Versandhändler Amazon eine zu große Marktmacht vorgeworfen. Die US-Wettbewerbsbehörde FTC klagt nun mit mehreren Bundesstaaten gegen den Konzern. Damit ist es bereits die vierte FTC-Klage gegen Amazon.
Die US-Wettbewerbsbehörde FTC und die Generalstaatsanwälte von 17 Bundesstaaten haben Amazon verklagt. Sie werfen dem Onlineriesen vor, seine Marktmacht zu missbrauchen, um Konkurrenten klein zu halten. Die Kartellklage sei vor einem Bundesgericht in Seattle eingereicht worden.
Darin wird Amazon vorgeworfen, Konkurrenten von Dienstleistungen im Online-Marktplatzgeschäft auszuschließen und Wettbewerb so zu unterdrücken. Zudem beschuldigt die Behörde den Konzern, dass er die Händler dazu zwinge, seine eigenen Logistik- und Lieferdienstleistungen zu nutzen, um im Gegenzug auf der Plattform prominent platziert zu werden. Zudem bestrafe Amazon Verkäuferinnen und Verkäufer, die ihre Waren auf konkurrierenden Internetseiten günstiger anböten.
Amazon will gerichtlich dagegen vorgehen
Amazon sei ein Monopolist und nutze seine marktbeherrschende Stellung derart, dass Käufer und Verkäufer mehr für einen schlechteren Service zahlen müssten, sagte die FTC-Vorsitzende Lina Khan bei einer Pressekonferenz. Verkäufer zahlten einen US-Dollar pro zwei verdienten Dollar an Amazon. Mit der Klage will die FTC erreichen, dass Amazon solche Praktiken verboten werden.
Amazon kritisierte die FTC-Klage und nannte sie falsch, was die Fakten und Gesetze betreffe und kündigte an, dies vor Gericht auszutragen. Setze sich die FTC durch, würde dies zu geringerer Produktauswahl, höheren Preisen, langsameren Lieferungen für Verbraucher und geringeren Möglichkeiten für kleine Firmen führen, sagte Senior Vice President, David Zapolsky.
FTC klagt bereits zum vierten Mal gegen Amazon
Die Kartellklage ist die vierte, die die FTC gegen Amazon einreicht. Die Behörde untersucht die Geschäftspraktiken des Unternehmens seit Jahren. Zuletzt verklagte die Behörde, die in den USA sowohl über das Wettbewerbsrecht als auch den Verbraucherschutz wacht, Amazon im Zusammenhang mit seinen kostenpflichtigen Prime-Abos, die schwer zu kündigen seien.
In zwei weiteren Klagen warf die FTC dem Konzern mangelnden Datenschutz bei seinen Sprachassistenten Alexa sowie seine Ring-Überwachungskameras und -Alarmen vor. Hier stimmte Amazon kürzlich Strafzahlungen von gut 30 Millionen US-Dollar zu, hielt aber fest, in der Sache mit der FTC nicht übereinzustimmen.
Beim Markplatz von Amazon verkaufen Drittparteien ihre Produkte und zahlen für die Nutzung der Plattform eine Gebühr pro verkauftem Artikel. Hinzu kommt die Option, ebenfalls gegen eine Gebühr die verschiedenen Amazon-Dienstleistungen in Logistik und Lieferung oder Werbung zu nutzen. Der Marktplatz macht mittlerweile mehr als die Hälfte der Umsätze im Online-Geschäft von Amazon aus.