Flugzeuge von KLM

Corona-Hilfen EU-Gericht kippt Finanzspritzen für Airlines

Stand: 19.05.2021 14:57 Uhr

Das Europäische Gericht hat Klagen des Billigfliegers Ryanair gegen Finanzhilfen für die Konkurrenten KLM und TAP stattgegeben. Zugleich rügte es Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn.

Von Gigi Deppe, SWR und Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion

Portugal hatte seiner staatlichen Fluggesellschaft TAP im Zuge der Corona-Krise eine Finanzhilfe von 1,2 Milliarden Euro zukommen lassen, die Niederlande der nationalen Airline KLM 3,4 Milliarden Euro. Die EU-Kommission in Brüssel hatte die Beihilfen im vergangenen Jahr genehmigt. Dagegen klagte die irische Billigfluglinie Ryanair vorm EU-Gericht erster Instanz, mit Erfolg.

Die Begründung der Richter in beiden Fällen: Die Kommission habe ihre Entscheidungen nicht ausreichend begründet. Die Begründungen seien lückenhaft gewesen, die Beschlüsse der Kommission deshalb nichtig. Die EU-Kommission hat nach den beiden Urteilen allerdings die Möglichkeit, neue Beschlüsse zu fassen und diese dann nachzubessern. So lange dürfen die Beihilfen weiterhin gewährt werden. (Aktenzeichen: T-465/20 und T 628/20).

Weitere Klagen von Ryanair bisher erfolglos

Ryanair hat nach eigenen Angaben gegen 16 verschiedene Staatshilfen in Luxemburg geklagt, bisher ohne Erfolg. In den vergangenen Monaten wurden Klagen gegen ähnliche Corona-Beihilfen von Frankreich, Schweden, Dänemark und Finnland, mit denen nationale Airlines unterstützt wurden, zurückgewiesen. Ryanair hatte angekündigt, gegen die Urteile Berufung beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.

Der Billigflieger hat auch gegen die deutschen Staatshilfen für die Lufthansa und den Ferienflieger Condor geklagt. Wegen des starken Geschäftseinbruchs in der Corona-Krise konnten viele Airlines in Europa nur mit staatlichen Finanzhilfen vor der Pleite bewahrt werden.

EU-Gericht rügt Beihilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn

Auf der Kippe stehen auch Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Geklagt hatte die Lufthansa. Diese hat das erste Mal in der ersten Instanz, vor dem Gericht der Europäischen Union, gewonnen. Eine frühere Klage wegen der Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn, die von 2001 bis 2012 gezahlt wurden, hatten die EU-Richter noch abgewiesen. Lufthansa hätte nicht genug deutlich gemacht, inwieweit das Unternehmen durch die Unterstützung für den rheinland-pfälzischen Flughafen geschädigt würde.

Eine Flugzeugtreppe steht auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn.

Die staatlichen Hilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn waren nach Ansicht der Richter nicht rechtmäßig.

In dem aktuellen Verfahren ging es jetzt um die Beihilfen, die seit 2017 fließen. Auch die hatte die EU-Kommission erlaubt. Diese seien zulässig, unter anderem, weil der Flughafen Frankfurt-Hahn im wirtschaftlich eher schwachen Rhein-Hunsrück-Kreis liege und für die örtliche Wirtschaft wichtig sei. 

Nachteil für Lufthansa bestätigt

Lufthansa ist es aber diesmal gelungen, zumindest in einem Punkt die EU-Richter zu überzeugen. Das Gericht gibt der Fluggesellschaft Recht und sagt: Weil es mittlerweile auch Billigflüge gebe, die vom benachbarten Flughafen Frankfurt am Main starten, könnte man der Ansicht sein, beide Standorte machen sich Konkurrenz. Die starke Förderung von Frankfurt-Hahn, die vor allem Ryanair zugute käme, würde deswegen indirekt die Lufthansa bedrohen. Darüber hätte sich die Kommission zumindest mal Gedanken machen müssen. Deswegen hat das Gericht den Beschluss der Kommission gekippt.

Noch keine endgültige Entscheidung

Damit ist der Streit um die Förderung des Hahner Flughafens aber noch nicht zu Ende. Was die früheren Beihilfen angeht, so liegt die Sache beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), also in der zweiten Instanz. Und gut möglich, dass die Kommission bei den aktuellen Beihilfen auch noch Rechtsmittel einlegt, beides also erst in einigen Monaten endgültig entschieden wird. (Aktenzeichen: T 218/18)

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete mdr aktuell am 19. Mai 2021 um 10:09 Uhr.