Öffentlicher Dienst So sieht die Tarifeinigung aus
Inflationsausgleich, Sockelbetrag, Tariferhöhung - die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst besteht aus verschiedenen Elementen. Wer profitiert wann von den Zahlungen und den Steigerungen? Ein Überblick.
Mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte bekommen durch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst im Bund und in den Kommunen zum Teil deutlich mehr Geld. Beschäftigte mit niedrigen Einkommen profitieren dabei besonders. Welche Bestandteile sieht die Einigung vor?
Inflationsausgleich
Im ersten Schritt erhalten alle Beschäftigen - unabhängig von ihrer aktuellen Bezahlung - insgesamt 3000 Euro. Das Geld fließt allerdings nicht auf einmal. 1240 Euro werden im Juni 2023 gezahlt. Von Juli 2023 bis Februar 2024 folgen dann jeden Monat weitere 220 Euro. Diese Zahlungen sind steuer- und abgabenfrei und kommen somit als Nettozahlungen bei den Beschäftigten an.
Dieser Teil der Tarifeinigung nutzt die Möglichkeiten, die der Bund im Rahmen des dritten Entlastungspakets im vergangenen Herbst mit der sogenannten Inflationsausgleichsprämie vorübergehend geschaffen hat. Wer in Teilzeit arbeitet, profitiert anteilig von den vereinbarten Zahlungen. Azubis sollen die Hälfte erhalten.
Sockelbetrag
Im zweiten Schritt werden dann im März 2024 alle Entgelte um 200 Euro erhöht. Dieser vereinbarte Sockelbetrag liegt weit unter der ursprünglichen Forderung der Gewerkschaften, entspricht aber dem Kompromissvorschlag des Schlichtungsverfahrens.
Beschäftigte mit niedrigen Einkommen profitieren vom Sockelbetrag am stärksten, weil eine Anhebung um 200 Euro in den unteren Entgeltgruppen eine prozentual deutlich höhere Steigerung bewirkt als in den oberen Entgeltgruppen. Auszubildende erhalten ab März 2024 der Einigung zufolge 150 Euro mehr pro Monat.
Tariferhöhung
Im dritten Schritt - also nach der Erhöhung um den Sockelbetrag - steigen dann ab März 2024 alle Entgelte um 5,5 Prozent. Diese Erhöhung wirkt sich somit ebenso wie der Sockelbetrag auf die gesamte Entgelttabelle aus, die die Grundlage für die Bezahlung verschiedener Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bildet.
Mindeststeigerung
Die Kombination aus der Erhöhung um einen Sockelbetrag und einer prozentualen Steigerung um 5,5 Prozent im März 2024 führt zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen bei den Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund wurde als Teil des Tarifabschlusses vereinbart, dass die Gesamtsteigerung bei mindestens 340 Euro pro Monat liegen muss.
Nach Berechnungen der Gewerkschaft ver.di ergeben sich durch den gefundenen Kompromiss in der Entgelttabelle Erhöhungen zwischen 340 und 680 Euro pro Monat. In vorläufigen Berechnungen entspricht das Steigerungsraten zwischen 8,2 und 16,9 Prozent. Ver.di gibt die durchschnittliche Lohnerhöhung mit 11,5 Prozent an.
Beispielhaft rechnet die Gewerkschaft vor, dass eine Erzieherin (mit Eingruppierung S8a, Stufe 6) mit 10,8 Prozent mehr Geld rechnen kann, ein Busfahrer in Nordrhein-Westfalen (mit Eingruppierung EG 5, Stufe 4) mit einer Steigerung von 12,4 Prozent und ein Mitarbeiter der Müllabfuhr (mit Eingruppierung EG 3, Stufe 3) mit einer Anhebung um 13,4 Prozent.
Weitere Vereinbarungen
Teil der Einigung ist auch eine Anhebung der tariflichen Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, um 11,5 Prozent ab März 2024. Als Laufzeit des neuen Tarifvertrags wurden 24 Monate vereinbart. Damit wird voraussichtlich ab Anfang 2025 über den nächsten Tarifvertrag verhandelt.
Betroffene Beschäftigte
Die Steigerung der Einkommen gilt für Angehörige Tausender verschiedener Berufe - unter anderem für Frauen und Männer, die als Erzieher, Busfahrer, Angestellte von Bädern, Feuerwehrleute, Kranken- und Altenpfleger, Verwaltungsangestellte, Klärwerksmitarbeiter, Förster oder Ärzte arbeiten. Es geht um die Einkommen von mehr als 2,4 Millionen Tarifbeschäftigten der kommunalen Arbeitgeber etwa bei Müllabfuhren, kommunalen Krankenhäusern oder Stadtverwaltungen und 134.000 Tarifbeschäftigte des Bundes. Für die Arbeitnehmer der Länder wie zum Beispiel Polizisten oder Lehrer gilt jedoch ein eigenständiger Tarifvertrag.