Der Wettbewerb bleibt Lufthansa muss Condor-Passagiere befördern
Condor-Passagiere müssen nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts auch weiterhin ihre Fernverbindungen mit Zubringerflügen des Lufthansa-Konzerns erreichen können. Für die Lufthansa ist es eine krachende Niederlage.
Passagiere der Fluggesellschaft Condor können ihre Fernflüge auch in Zukunft mit Zubringerflugzeugen des Lufthansa-Konzerns erreichen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Die Wettbewerbshüter untersagten Lufthansa bis auf weiteres, die langjährigen Kooperationsvereinbarungen mit Condor zu kündigen. Bislang war die Regelung bis Ende Oktober 2022 befristet.
Die Wettbewerbshüter argumentieren, dass Lufthansa die einzige Fluggesellschaft sei, die für die zentralen deutschen Drehkreuze in Frankfurt, München und Düsseldorf ein umfassendes Zubringernetz mit Flügen aus Europa anbieten könne. Condor könne auf absehbare Zeit ihren Langstreckenpassagieren keine vergleichbar nahtlose Reise - über das Angebot einer Anreise zum Flughafen mit Bus oder Bahn - ermöglichen. Auch könne der Ferienflieger kein eigenes Zubringernetz aufbauen, weil Start- und Landerechte an den Drehkreuzen weitgehend an Lufthansa vergeben seien. "Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung beim Angebot eines Zubringernetzes unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat daher gegenüber anderen Marktteilnehmern besondere Pflichten", so die Wettbewerbshüter.
Zugang zu mehr Buchungsklassen
Doch damit nicht genug: Condor soll auch Zugang zu mehr Buchungsklassen als bisher erhalten. Denn es sei kartellrechtlich nicht zulässig, "dass Lufthansa über Vorgaben für Buchungsklassen, die Condor ihren Passagieren auf der Langstrecke anbieten kann, die Buchungs- und Preissteuerung für Condor einschränkt".
"Condor-Passagiere aus ganz Europa können auf dieser Grundlage weiterhin Zubringerflüge der Lufthansa und ihrer Fluggesellschaften mit Durchgangsticket zum Condor-Langstreckenflug nutzen", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Behörde bekräftigte damit eine erste Einschätzung vom Februar. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden. Die Lufthansa sprach von einer "völlig industrieuntypischen Anpassung". Man werde den Beschluss daher gerichtlich überprüfen lassen.
Voller Erfolg für Condor
"Für unsere Kunden und Partner bedeutet das ab sofort uneingeschränkt und langfristig Planungssicherheit mit Zugriff auf bequeme Umsteigeverbindungen", sagte Condor-Chef Ralf Teckentrup. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeige, dass Condor rechtmäßigen Anspruch auf Zubringerflüge durch die Lufthansa habe, "weil die Lufthansa Group ihre Marktmacht andernfalls missbrauchen würde." Bei Zubringerflügen werde auch weiterhin das Gepäck der Condor-Gäste durchgecheckt. Auch der Verspätungsfall bleibe mit der einheitlichen Buchung vollständig abgesichert.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind die Expansionspläne der Lufthansa, die mit der Marke Eurowings Discover Langstreckenflüge zu fernen Urlaubszielen ausbauen will. Damit würde die Lufthansa Condor in ihrem ureigensten Geschäft angreifen. Condor und Lufthansa waren jahrzehntelang eigentlich eng miteinander verbunden. Zeitweise war die Lufthansa sogar alleiniger Eigentümer. Die Fluggesellschaft hatte sich aber vor gut einem Jahrzehnt von ihren letzten Anteilen getrennt.