Wettbewerb und Datenverarbeitung Kartellamt leitet Verfahren gegen Google ein
Die deutschen Kartellwächter gehen in zwei Verfahren gegen den Internetriesen Google vor. Im Fokus stehen die Marktmacht der verschiedenen Digitaldienste sowie die Konditionen zur Verarbeitung von Nutzerdaten.
Nachdem das Bundeskartellamt bereits Verfahren gegen Amazon und Facebook eingeleitet hat, steht nun einen weiterer Big-Tech-Konzern im Fokus der Wettbewerbshüter: Die Kartellwächter wollen die marktübergreifende Bedeutung von Google für den Wettbewerb sowie die Konditionen zur Datenverarbeitung prüfen.
Die Bonner Behörde leitete zwei Verfahren gegen, die in Hamburg ansässige Google Germany GmbH, Googles Tochterfirma in Irland und den Mutterkonzern Alphabet im kalifornischen Mountain View ein.
Datenverarbeitung auf dem Prüfstand
Mit Blick auf die Marktbedeutung erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt, dass aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Google-Suchmaschine, dem Videoportal Youtube, dem Kartendienst Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht" komme.
In einem zweiten Verfahren will sich das Kartellamt mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befassen. "Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf", erklärte Mundt.
Der Konzern habe hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten. Eine zentrale Frage sei dabei, ob die Verbraucher "ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen".
Gesetz macht frühes Eingreifen möglich
Hintergrund der Verfahren des Kartellamts sind die seit Januar dieses Jahres geltenden neuen Vorschriften für Digitalkonzerne im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz). Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Damit können Wettbewerbsbehörden nun schon früher bestimmte Verhaltensweisen der großen Technologiekonzerne untersagen oder vorbeugend einschreiten.
Im Rahmen der neuen Vorschriften hatte die Behörde erst vergangene Woche ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet und bereits im Januar ein Verfahren gegen Facebook ausgeweitet.