EU-Gericht Rekordgeldbuße gegen Google leicht gekürzt
Das EU-Gericht hat die Rekordgeldbuße der EU-Kommission gegen Google etwas reduziert, aber im Wesentlichen bestätigt. Der US-Internetkonzern soll demnach 4,125 Milliarden Euro zahlen - wegen illegaler Praktiken bei Android-Handys.
Das Gericht der Europäischen Union hat über eine milliardenschwere Geldstrafe entschieden, die die EU-Kommission im Jahr 2018 gegen Google verhängt und gegen die sich das Unternehmen juristisch gewehrt hatte. Die EU-Richter bestätigten weitgehend die Entscheidung der EU-Kommission: Der US-Internetkonzern habe den Herstellern von Android-Smartphones gesetzeswidrige Vorgaben gemacht, um die dominante Position seiner eigenen Suchmaschine zu festigen, hielt das Gericht fest.
In manchen Punkten weiche man allerdings von der Argumentation der EU-Kommission ab. Daher reduziere sich die Geldstrafe auf 4,125 Milliarden Euro, "um Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung besser Rechnung zu tragen", hieß es in der Mitteilung.
Google kann noch Einspruch einlegen
Die EU-Kommission hatte ursprünglich ein Rekordbußgeld von 4,34 Milliarden Euro verhängt. Es war die höchste Kartellstrafe, welche die EU-Kommission jemals gegen ein Einzelunternehmen ausgesprochen hatte. Google hatte dagegen vor dem EU-Gericht geklagt. Der Suchmaschinenbetreiber kann nun noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Einspruch gegen das Urteil einlegen. Weil es, selbst für einen Internet-Giganten wie Google, um viel Geld geht, wird Google wohl in die letzte Instanz zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Google-Dienste nur im Paket auf Android-Smartphones?
Die EU-Kommission wirft Google vor, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Dienste-Anbieter abgesichert zu haben. Konkreter Vorwurf: Google als Anbieter des Betriebssystems Android verlangte zwingend von den Herstellern von Android-Geräten, dass der mobile Internetverkehr auf den Android-Geräten immer über die Google-Suchmaschine läuft; ebenso, dass als Browser nur der Google-eigene Chrome vorinstalliert wird. Auch die großen Betreiber von Mobilfunknetzen durften ausschließlich Apps und Dienste von Google vorinstallieren. Nur dann, so steht es in den von Google verwendeten Verträgen, wurden die Partner an den Werbeeinnahmen von Google beteiligt. Dies, so die EU-Kommission, verhindere echten Wettbewerb auf dem Internet-Markt.
Android, das von Herstellern wie unter anderem Samsung, Oppo oder Xiaomi genutzt wird, ist das meistbenutzte Smartphone-System der Welt mit einem Marktanteil von rund 80 Prozent.
Noch mehrere Klagen von Google anhängig
Das Betriebssystem sei das Hilfsmittel gewesen, um die komplette Internetnutzung der Besitzer von Android-Geräten durch Googles Suchmaschine zu lenken und damit die eigene Dominanz zu zementieren, betonte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager beim Beschluss 2018. Google konterte damals, die Bündelung mehrerer Apps sei nötig, weil Nutzer miteinander verknüpfte Google-Dienste sonst nicht vernünftig einsetzen könnten.
Das aktuelle Urteil ist Teil einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt, zuletzt im vergangenen Jahr. Sowohl vor dem EU-Gericht als auch vor dem EuGH sind noch mehrere Klagen von Google gegen Kommissionsbeschlüsse anhängig.
Az: T-604/18