Folgen der Pleite Was Kunden jetzt wissen müssen
Die Insolvenz des Touristikkonzerns Thomas Cook hat Folgen für Hunderttausende Urlauber. Wer ist betroffen? Wer wird entschädigt und wie? Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Hat Thomas Cook den Betrieb komplett eingestellt?
Nach der britischen Mutter hat am 25. September auch die deutsche Tochter, Thomas Cook Deutschland, Insolvenz beantragt. Der Verkauf neuer Reisen wurde gestoppt.
Die Durchführung von Urlauben deutscher Kunden mit einem Abreisetermin bis derzeit einschließlich 31. Dezember ist abgesagt. Für spätere Termine steht die Entscheidung noch aus, ob diese Reisen durchgeführt werden können.
Was ist mit den Tochterunternehmen?
Zu den Veranstaltertöchtern von Thomas Cook gehören die Marken Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature. Sie haben den Verkauf von Reisen ebenfalls komplett gestoppt. Auch hier gilt, dass Urlaube bis derzeit einschließlich Abreise 31. Dezember aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden können.
Folgende Veranstalter sind der Thomas Cook GmbH zufolge nicht betroffen.
- Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN)
- FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI)
- Schauinsland Reisen
- TUI-Gruppe
- LMX Reisen
- VTOURS
- AMEROPA
- Alltours (inkl Byebye)
- ETI Reisen
- L'TUR
- TROPO
- OLIMAR
- HLX
- TOURVITAL
- Center Parcs
- KIWI TOURS
- Aldiana
Kunden dieser Veranstalter werden gebeten, sich bei Fragen direkt an das jeweilige Unternehmen zu wenden.
Werden betroffene Urlauber zurückgeflogen?
Die britische Regierung hat eine groß angelegte Rückholaktion eingeleitet. In Deutschland hingegen ist nicht der Staat für die Rückholung zuständig. Pauschalurlauber sind aber gesetzlich abgesichert: Das deutsche Recht sieht eine Pflicht vor, bei jeder Pauschalreise einen Reisesicherungsschein mitzuliefern, der Touristen vor den Folgen von Insolvenzen schützen soll.
Das heißt: Der Veranstalter holt die Kunden zurück und der Versicherer erstattet die Kosten dafür. Pauschalurlauber, die schon verreist sind, haben Anspruch, vor Ort im Hotel bleiben zu können, bis die Rückreise organisiert ist. In Deutschland sind Pauschalreisende von Thomas Cook über den schweizerischen Versicherungskonzern Zurich abgesichert.
Sind alle Reisenden abgesichert?
Die gesetzliche Haftung für Pauschalreisende ist auf 110 Millionen Euro beschränkt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezweifelt jedoch, dass diese Summe ausreicht, damit alle Urlauber abgesichert sind. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte: "Wenn ein Schadensfall eintritt, der größer ist, ist er zumindest nicht pflichtabgesichert."
Menschen, die keine Pauschalreisen gebucht haben, sind ohnehin nicht automatisch abgesichert. Meist helfen aber andere Fluggesellschaften, Touristen zurückzubringen, wenn deren Anbieter oder die gebuchte Airline Pleite ist. So war es jüngst auch im Falle der insolventen Germania, die Anfang Februar Insolvenz angemeldet hatte und sofort den Flugbetrieb einstellte.
Wo können Kunden ihre Ansprüche anmelden?
Betroffene Kunden von Thomas Cook müssen sich an den Dienstleister Kaera wenden, der von der Zurich-Versicherung mit der Abwicklung beauftragt wurde.
Aufgabe des Versicherers ist es, voraus bezahlte Leistungen der Kunden abzusichern und die Kosten für gestrandete Urlauber zu übernehmen.
Bleiben Urlauber auf Kosten einer abgebrochenen Reise sitzen?
Hier tritt ein Versicherungsfall ein. Pauschalreisende, die zum Beispiel zehn Tage Urlaub gebucht haben, aber nach fünf Tagen schon wieder nach Hause zurückkehren müssen, bekommen die Hälfte der Kosten erstattet. Herangezogen für eine Erstattung werden immer die Gesamtkosten des Urlaubs.
Urlauber sollten sich nicht damit vertrösten lassen, dass Hin- und Rückflüge übernommen worden seien und deshalb nur die Hälfte der Hoteltage erstattet wird. Das sei nicht zutreffend, erklärte Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Was, wenn Hotels Urlauber vor die Tür setzen?
Manche Hotels setzen Kunden des insolventen Unternehmens wegen ausgebliebener Zahlungen vor die Tür. Die dadurch entstehenden Kosten für eine alternative Unterkunft muss ebenfalls die Versicherung übernehmen. Falls der Urlauber jedoch freiwillig in dem Hotel bleiben will und sich privat einbucht, fällt dies nicht mehr unter die versicherte Pauschalreise. Dann muss die Rechnung selbst bezahlt werden.
Inzwischen hat die Zurich-Versicherung damit begonnen, Gelder an Hotels zu überweisen. Laut Zurich ist dies an die Bedingung geknüpft, dass Urlauber von den Hotels nicht mehr zu Extra-Zahlungen aufgefordert werden. Allerdings überweist die Versicherung nur 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen.
Was bedeutet die Pleite für die Fluglinie Condor?
Flüge von Condor finden nach wie vor planmäßig statt. Wie eine Sprecherin mitteilte, darf die Fluggesellschaft aus rechtlichen Gründen allerdings derzeit keine Urlauber an ihr Reiseziel bringen, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben.
Die Bundesrgeierung hat Condor einen Überbrückungskredit gewährt. Er beträgt 380 Millionen Euro und läuft über sechs Monate. Dem Ferienflieger wurde einen Sanierungsexperten an die Seite gestellt, der einen neuen Eigentümer finden soll.
Um das Vorhaben zu unterstützen, hat das Amtsgericht Frankfurt ein von Condor beantragtes sogenanntes Schutzschirmverfahren eröffnet. Dieses besondere Instrument des deutschen Insolvenzrechts soll verhindern, dass Geld an den britischen Mutterkonzern abfließt.