Thomas-Cook-Pleite Welche Folgen hat die Insolvenz?
Die Insolvenz des Touristik-Riesens Thomas Cook hat Auswirkungen für Hunderttausende Urlauber sowie die gesamte Reisebranche. Wer ist betroffen? Wer wird entschädigt? Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Hat Thomas Cook den Betrieb komplett eingestellt?
Thomas Cook hat auf eine Notgeschäftsführung umgestellt. Das betrifft auch die deutsche Tochter des britischen Konzern: Thomas Cook Deutschland. Flüge mussten gestrichen werden. Der Verkauf wurde gestoppt. Die Durchführung von Urlauben mit einem Abreisetermin bis einschließlich 31. Oktober ist abgesagt.
Wie viele Reisende betrifft die Pleite?
Zum Zeitpunkt der Insolvenz waren weltweit bis zu 600.000 Urlauber von Thomas Cook unterwegs, unter ihnen auch 140.000 Deutsche.
Werden betroffene Urlauber zurückgeflogen?
Die britische Regierung hat eine groß angelegte Rückholaktion für 150.000 Urlauber angekündigt. In Deutschland hingegen ist nicht der Staat für die Rückholung zuständig. Pauschalurlauber sind aber gesetzlich abgesichert.
Das deutsche Recht sieht eine Pflicht vor, bei jeder Pauschalreise einen Reisesicherungsschein mitzuliefern, der Touristen vor den Folgen von Insolvenzen schützen soll. Das heißt: Der Veranstalter holt die Kunden zurück und der Versicherer erstattet die Kosten dafür. Pauschalurlauber, die schon verreist sind, haben Anspruch, vor Ort im Hotel bleiben zu können, bis die Rückreise organisiert ist.
In Deutschland sind Pauschalreisende von Thomas Cook über den schweizerischen Versicherungskonzern Zurich abgesichert. Da die deutsche Tochter von Thomas Cook aber bislang keine Insolvenz angemeldet habe, sei der Versicherungsfall noch nicht eingetreten, so ein Sprecher von Zurich.
Sind alle Reisenden abgesichert?
Die gesetzliche Haftung für Pauschalreisende ist auf 110 Millionen Euro beschränkt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezweifelt jedoch, dass diese Summe ausreicht, damit alle Urlauber abgesichert sind. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte: "Wenn ein Schadensfall eintritt, der größer ist, ist er zumindest nicht pflichtabgesichert."
Menschen, die keine Pauschalreisen gebucht haben, sind ohnehin nicht automatisch abgesichert. Meist helfen aber andere Fluggesellschaften, Touristen zurückzubringen, wenn deren Anbieter oder die gebuchte Airline Pleite ist. So war es jüngst auch im Falle der insolventen Germania, die Anfang Februar Insolvenz angemeldet hatte und sofort den Flugbetrieb einstellte.
Bleiben Urlauber auf Kosten einer abgebrochenen Reise sitzen?
Hier tritt ein Verischerungsfall ein. Pauschalreisende, die zum Beispiel zehn Tage Urlaub gebucht haben, aber nach fünf Tagen schon wieder nach Hause zurückkehren müssen, bekommen die Hälfte der Kosten erstattet. Herangezogen für eine Erstattung werden immer die Gesamtkosten des Urlaubs.
Urlauber sollten sich nicht damit vertrösten lassen, dass Hin- und Rückflüge übernommen worden seien und deshalb nur die Hälfte der Hoteltage erstattet wird. Das sei nicht zutreffend, erklärte Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Was, wenn Hotels Urlauber vor die Tür setzen?
Manche Hotels setzen Kunden des insolventen Unternehmens offenbar wegen ausgebliebener Zahlungen vor die Tür. Die dadurch entstehenden Kosten für eine alternative Unterkunft muss ebenfalls die Versicherung übernehmen. Falls der Urlauber jedoch freiwillig in dem Hotel bleiben will und sich privat einbucht, fällt dies nicht mehr unter die versicherte Pauschalreise. Dann muss die Rechnung selbst bezahlt werden.
Was ist mit den Tochterunternehmen?
Zu den Veranstaltertöchtern gehören die Marken Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature. Sie stoppten den Verkauf von Reisen nach eigenen Angaben komplett.
"Das Unternehmen lotet derzeit letzte Optionen aus", hieß es auf der Website des Unternehmens. Sollten diese Optionen scheitern, sehe sich die Geschäftsführung gezwungen, für weitere Gesellschaften Insolvenz zu beantragen.
Was bedeutet die Pleite für die Fluglinie Condor?
Flüge von Condor finden nach wie vor planmäßig statt, wie eine Sprecherin der Fluglinie sagte. Das Unternehmen habe einen Überbrückungskredit bei der Bundesregierung beantragt, über den der Bund und das Land Hessen derzeit beraten. Die hessische Landesregierung zeigte sich grundsätzlich offen für eine Unterstützung des Unternehmens.
Aus rechtlichen Gründen dürfe die Fluglinie allerdings derzeit keine Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, an ihr Reiseziel bringen. Thomas Cook werde sich mit den Kunden, deren Abreise für Montag oder Dienstag geplant sei, "direkt in Verbindung setzen". Für eine Rückholaktion von Condor-Kunden bestehe nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft keine Notwendigkeit.