Arbeitsrechtlicher Streit Springer und Reichelt einigen sich außergerichtlich
Das Medienhaus Springer hatte den früheren "Bild"-Chef Reichelt auf eine Millionensumme verklagt. Jetzt haben beide Parteien ihren Rechtsstreit beigelegt. Eine Klage des Konzerns gegen Reichelt wegen Betrugs läuft weiter.
Der Medienkonzern Axel Springer und der frühere "Bild"-Chef Julian Reichelt haben ihren arbeitsrechtlichen Streit beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilte das Medienhaus in Berlin mit. Reichelt bestätigte das seinerseits auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Auf was genau sich die Parteien geeinigt haben, blieb unklar.
Nach Gerichtsangaben wurde in der juristischen Auseinandersetzung eine Abfindung zurückverlangt und eine Vertragsstrafe geltend gemacht. Eine Konzernsprecherin hatte im vergangenen April gesagt, Gegenstand der Klage sei eine Summe im siebenstelligen Bereich.
Noch im Juni war vor dem Arbeitsgericht Berlin ein Gütetermin geplatzt. Springer hatte Reichelt vorgeworfen, der "Berliner Zeitung" geheim zu haltende Chatverläufe übermittelt zu haben. Reichelt bestritt alle Vorwürfe. Er sei von Verantwortlichen des Springer-Verlags ausdrücklich aufgefordert worden, die privaten Chats aufzubewahren und sogar zu veröffentlichen. Im Verlauf des Rechtsstreits erhob er Widerklage.
Springer: Einigung erfüllt Kernanliegen der Klage
Reichelt war im Oktober 2021 nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs als "Bild"-Chefredakteur entlassen worden. Wie der "Spiegel" damals berichtete, soll Reichelt Affären mit jungen Kolleginnen gehabt haben, die ihm anschließend Mobbing und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen vorwarfen. Er dementierte diese Vorwürfe stets.
Während es von Reichelt kein Statement zu der jetzt getroffenen Einigung gab, teilte Springer unter anderem dies mit: Man begrüße die außergerichtliche Einigung, da sie Kernanliegen der Klage erfülle und eine womöglich langfristige gerichtliche Auseinandersetzung erspare. Bezüglich des Inhalts der Einigung habe man Vertraulichkeit vereinbart.
Zudem hieß es: "Im Falle zukünftiger Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, der im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Julian Reichelt geschlossen wurde, oder gegen die jetzt erzielte Einigung behält sich Axel Springer vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten und Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen."
Springer hat gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter zudem Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Unabhängig von dem Arbeitsrechtsstreit laufen diese Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin weiter.