Europäische Lösung lässt auf sich warten Bankenrettungsfonds SoFFin soll verlängert werden
Die deutschen Banken sollen zwei Jahre länger als geplant die Hilfe des Bankenrettungsfonds SoFFin in Anspruch nehmen können. Das Kabinett brachte die Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2014 auf den Weg. Anders als bisher sollen für künftige Verluste des Fonds die Banken selbst und nicht mehr die Steuerzahler haften.
Deutschlands Banken sollen auch nach Ablauf dieses Jahres noch Hilfen aus dem staatlichen Rettungsfonds SoFFin in Anspruch nehmen können. Das Bundeskabinett brachte eine entsprechende Gesetzesvorlage aus dem Finanzministerium auf den Weg. Damit wären Anträge auf Hilfe bis Ende 2014 möglich, wie es aus Regierungskreisen hieß. Nach bisheriger Gesetzeslage endet die Frist Ende 2012. Hintergrund der Verlängerung ist, dass eine europäische Lösung auf sich warten lässt.
Bereits zweite Verlängerung
Der in der Finanzkrise 2008 aufgelegte SoFFin war eigentlich schon 2010 geschlossen worden, im Januar dieses Jahres wegen der Stresstests der Europäischen Bankenaufsicht EBA aber nochmals für ein Jahr geöffnet worden. Der staatliche Sonderfonds kann strauchelnde Banken mit Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro bei der Geldbeschaffung unterstützen. Zudem stehen 80 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen wie Aktienkäufe bereit.
Weniger Banken beihilfeberechtigt
Mit der Verlängerung sollen nun auch einige Veränderungen am SoFFin beschlossen werden. Unter anderem ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten zu verkleinern. Nur Institute, die die Bankenabgabe zahlen, sollen künftig SoFFin-Hilfe bekommen können. Die Einnahmen aus der Bankenabgabe ab Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen außerdem dazu benutzt werden, ein mögliches Minus bei der finalen Abrechnung des Fonds auszugleichen. Falls die Mittel dazu nicht reichen, könnten die Banken zur Zahlung einer Sonderabgabe verpflichtet werden.
Parlament muss Verlängerung noch billigen
Endgültig aufgelöst werden soll der Fonds erst, nachdem der Bundestag dem zugestimmt hat. Schließlich ist noch vorgesehen, die Kompetenzen des sogenannten SoFFin-Lenkungsausschusses zu erweitern. In dem Gremium sind das Finanz-, das Justiz- und das Wirtschaftsministerium vertreten. Außerdem entsenden das Kanzleramt und die Länder jeweils einen Vertreter.