Russischer Ölkonzern Rosneft verklagt Bund wegen Treuhandverwaltung
Der russische Ölkonzern Rosneft verklagt den Bund wegen der Treuhandverwaltung seiner deutschen Ableger. Der Schritt sei ohne Grundlage, da man die deutschen Standorte unverändert beliefere, hieß es zur Begründung.
Im Streit über die Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Töchter verklagt der russische Ölkonzern den Bund. Rosneft habe am Donnerstag Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Wirtschaftsministerium eingereicht, teilte die Berliner Kanzlei Malmendier auf dem Karrierenetz Linkedin mit. Auch das "Handelsblatt" hatte darüber berichtet.
Die Voraussetzungen für eine Zwangsverwaltung lägen nicht vor, hieß es zur Begründung. Der Fall unterscheide sich grundlegend von dem der Deutschlandtochter des Gaskonzerns Gazprom. "Bis zum heutigen Tage kommt Rosneft seinen Rohöllieferverpflichtungen in vollem Umfang nach, es gibt keine Lieferunterbrechungen und keine Leistungsstörungen", argumentierten die Juristen. Das Wirtschaftsministerium kommentierte die Klage nicht.
Rosneft spricht von "Zwangsenteignung"
Die Bundesregierung hatte im September angekündigt, die Mehrheitseigner der brandenburgischen Raffinerie PCK - zwei Rosneft-Töchter - unter staatliche Kontrolle zu bringen. Hintergrund ist ein geplantes Ölembargo gegen Russland, das ab 1. Januar greifen soll. Deutschland hat sich wegen des Angriffs auf die Ukraine auf EU-Ebene verpflichtet, auf Pipelineöl aus Russland zu verzichten. Stattdessen soll die Raffinerie über die Häfen Rostock und Danzig versorgt werden.
Rosneft warf der Bundesregierung schon damals eine "Zwangsenteignung" seiner deutschen Tochterfirmen vor. Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt wird seit Jahrzehnten über die Druschba-Pipeline mit russischem Öl beliefert. Rosneft hatte nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wenig Interesse an einer Abkehr von russischem Öl. Über das Werk an der polnischen Grenze wird der Nordosten Deutschlands, darunter Berlin, mit Kraftstoff versorgt.
Die Kanzlei Malmendier erklärte nun, die Versorgung hänge "von den weiteren Öllieferungen durch Rosneft und alternative Lieferungen, die Rosneft bereit ist, selber zu organisieren, ab". Zudem halten die Juristen nach eigenem Bekunden Regelungen im deutschen Energiesicherungsgesetz für verfassungswidrig: "Zwangsverwaltung, verbunden mit der Befugnis, die Geschäftsanteile an den deutschen Tochtergesellschaften von Rosneft an Dritte zu veräußern, und dies noch entschädigungslos, ist verfassungsrechtlich schlicht zu viel des Guten."