EU-Generalanwalt findet Preisgrenzen beim Roaming richtig Dämpfer für Mobilfunkanbieter
Die großen europäischen Mobilfunkanbieter können sich wenig Hoffnung machen, dass die Begrenzung der Gebühren für Auslandstelefonate gekippt wird. Die Roaming-Verordnung sei seiner Ansicht nach gültig, erklärte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof. Meist folgen die Richter dem Generalanwalt.
Die Preisgrenzen für Handy-Telefonate im EU-Ausland sind nach einem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Generalanwalt Miguel Poiares Maduro empfahl dem EuGH, eine Klage führender Mobilfunkanbieter gegen die so genannte Roaming-Verordnung abzuweisen. Der Kommissionsbeschluss stehe im Einklang mit den Regeln des Binnenmarktes. Die Einschätzung des Generalanwaltes ist zwar nicht bindend, meistens folgen die Richter aber seiner Empfehlung.
Geklagt hatten Vodafone, Telefónica O2, T-Mobile und Orange. Die EU hatte den Mobilfunkanbietern eine kräftige Preissenkung verordnet, die zuletzt im Juli 2009 weiter verschärft wurde. Für Anrufe gilt eine Obergrenze von 43 Cent pro Minute, bei eingehenden Gesprächen 19 Cent. Für die SMS dürfen höchstens elf Cent genommen werden - jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Auch die Entgelte, die sich die Betreiber gegenseitig für die Abwicklung der Anrufe in Rechnung stellen (Großkundenentgelte), wurden begrenzt.
Die großen Mobilfunkanbieter hatten gegen die Deckelung der Preise geklagt.
Das letzte Mittel
Der Generalanwalt begründete seine Empfehlung unter anderem damit, dass die Festlegung von Höchstgrenzen das letzte Mittel war, weil alle vorherigen Versuche der Kommission, eine Senkung der Gebühren zu erreichen, fehlgeschlagen seien. Die Höhe der Gebühren habe sich zudem durch die zugrundeliegenden Kosten nicht erklären lassen und habe sich erheblich von den Entgelten für Binnenanrufe unterschieden.
Enorme Gewinnspannen
Auch sei es richtig gewesen, die Roaming-Entgelte auf europäischer Ebene zu regeln - angesichts der hohen Gewinne, die die Mobilfunkbetreiber zuvor bei Auslandsgesprächen eingestrichen hätten. Nach Darstellung der EU-Kommission beliefen sich die Gewinnspannen auf bis zu 400 Prozent.