Kabinett beschließt Bedingungen für Hilfspaket Kröten gegen Kröten
480 Milliarden schwer ist das Regierungspaket zur Rettung angeschlagener Finanzkonzerne. Kurz vor Börsenstart beschloss das Kabinett die Bedingungen für die Banken-Hilfen. Der Staat sicherte sich viele Eingriffsmöglichkeiten. Die Banken und ihre Aktionäre müssen einige Kröten schlucken.
Rechtzeitig zum Börsenstart hat das Kabinett eine Verordnung zum 480 Milliarden Euro umfassenden Banken-Rettungspaket auf den Weg gebracht, die die Bedingungen für Hilfsleistungen und Stabilisierungsmaßnahmen regelt. Auf die ins Trudeln geratenen Banken kommen eine Reihe von Auflagen zu.
Keine Bonuszahlungen und Dividenden mehr
Die Verordnung fußt auf einem Gesetz, das Bundestag und Bundesrat am Freitag nach einem Eilverfahren beschlossen hatten. Die Durchführungsregeln sehen Obergrenzen für die staatlliche Unterstützung pro Unternehmen vor. Bei Kapitalspritzen gilt demnach ein Maximum von zehn Milliarden Euro, bei der Übernahme von Risiken des betreffenden Finanzkonzerns eine Grenze von fünf Milliarden Euro pro Einzelfall. Bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Maßnahmen zur Stabilisierung sollen Garantien des Staates Vorrang vor Kapitalspritzen haben. Grundsätzlich müssen die Banken "eine marktgerechte Vergütung" für die Unterstützung zahlen.
Die Bundesregierung verlangt zudem als Gegenleistung für die Hilfe Einfluss auf die Geschäftspolitik. Die mit der Verwaltung des Rettungsfonds beauftragte Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) kann unter anderem darauf hinwirken, besonders risikoreiche Geschäfte zu reduzieren oder ganz aufzugeben. Die Banken können außerdem zur Kreditvergabe an kleine und mittelständische Firmen verpflichtet werden.
Managergehälter auf 500.000 Euro begrenzt
Finanzkonzerne, die Hilfe in Anspruch nehmen, müssen erhebliche Einschränkungen bei Zahlungen an ihr Personal und ihre Anteilseigner akzeptieren. Während der Dauer der staatlichen Stabilisierung sollen "grundsätzlich keine Dividenden oder sonstige, vertraglich oder gesetzlich nicht geschuldete Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter als den Fonds" geleistet werden. Dies könnte erheblichen Einfluss auf die Aktienkurse der betroffenen Unternehmen haben, weil damit die Anteilseigner zumindest vorübergehend auf Ausschüttungen verzichten müssten.
Über eine Deckelung der Managergehälter hatten die Ressorts lange gerungen. Finanzminister Peer Steinbrück setzte sich schließlich mit seiner Forderung durch, maximal 500.000 pro Jahr zu gewähren. Dagegen hatte Medienberichten zufolge das Wirtschaftsministerium gegen eine solche starre Grenze Vorbehalte geltend gemacht. Grundsätzlich gilt laut der beschlossenen Verordnung eine Jahresvergütung von Spitzenmanagern in Höhe von mehr als einer halben Millionen Euro als unangemessen. Auch Bonuszahlungen sind verboten, solange der jeweilige Finanzkonzern die staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt. Ausnahmen sind allerdings möglich, wenn ein Bonus ein niedriges Festgehalt ergänzt.
Die neue Finanzmarktstabilisierungsanstalt, die den Banken-Rettungsfonds verwaltet und dessen Umsetzung organisiert, nahm unterdessen ihre Arbeit auf. Die bei der Bundesbank in Frankfurt am Main angesiedelte Behörde ist organisatorisch von der Zentralbank getrennt, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.