Einigung auf Lastenverteilung des Rettungspakets Hohe Verluste trägt allein der Bund

Stand: 16.10.2008 18:11 Uhr

Im Streit um die Lastenverteilung beim Rettungspaket für den Bankensektor haben sich Bund und Länder geeinigt. Zwar bleibt es beim geplanten Länderanteil von 35 Prozent. Dafür soll aber eine Obergrenze von 7,7 Milliarden Euro gelten. Höhere Verluste werde der Bund allein tragen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der 16 Bundesländer haben sich auf das Rettungspaket für die deutschen Finanzmärkte geeinigt. Der Streit über die Lastenverteilung des Programms mit einem Gesamtvolumen von 480 Milliarden Euro sei beigelegt, teilten Merkel, der hessische Ministerpräsident Roland Koch und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit nach einem Treffen im Kanzleramt mit.

Länder erhalten Mitspracherecht

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte, bei der Schlussabrechnung des Rettungsfonds würden Gewinne oder Verluste im Verhältnis von 65 zu 35 Prozent zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Die Lasten der Länder seien bei 7,7 Milliarden Euro gedeckelt. Mögliche Verluste oberhalb dieser Grenze müsste dann der Bund alleine tragen. Die Hilfen für die Landesbanken sollen die Länder allein tragen. Steinbrück sagte, das gelte umgekehrt beim Bund auch für die in seinem Besitz befindlichen Institute.

Die abschließende Verordnung, mit der der Rettungsfonds abgewickelt wird, unterliegt den Plänen zufolge nun der Zustimmung des Bundesrats. Die Länder können auf diese Weise am Ende mit darüber abstimmen, wie ihre Beteiligung geregelt wird. In das Lenkungsgremium soll laut Steinbrück darüber hinaus ein Vertreter der Länder berufen werden.

Rettungsplan Banken Deutschland
Im Rahmen des Rettungspakets übernimmt der Bund Bürgschaften bis zu einer Gesamthöhe von 400 Milliarden Euro für Kredite der Banken untereinander, den sogenannten Interbanken-Krediten. Diese Geschäfte gelten als wichtiges Finanzierungsinstrument für die Institute. Der Markt war aber zuletzt so gut wie lahmgelegt, da sich die Banken gegenseitig nicht mehr trauten.


Das Risiko für diese Garantien beziffert der Bund auf fünf Prozent der Gesamtsumme - er schätzt also, dass die 400-Milliarden-Bürgschaften letztlich zu einem Ausfall von 20 Milliarden Euro führen könnten. Für diese Summe will der Bund "die haushaltsrechtliche Vorsorge" treffen.


Notfalls will die Regierung auch direkt Geld in die Banken pumpen. Bis zu 80 Milliarden Euro sieht der Gesetzentwurf dafür vor.


Finanzminister Steinbrück soll ermächtigt werden, für das Paket bis zu 100 Milliarden Euro Kredit aufzunehmen - für die 20 Milliarden, auf die der Bund das Bürgschafts-Ausfallrisiko schätzt, sowie für die 80 Milliarden an direkten Kapitalhilfen.


Die Hilfen sollen über einen "Finanzmarktstabilisierungsfonds" geleistet werden. Dieser ist als Sondervermögen des Bundes angelegt, das vom Haushalt getrennt geführt wird - aber eine Art Nebenhaushalt, der vom Staat gespeist werden muss.


Die Länder sollen 35 Prozent der Kosten des Gesamtpakets tragen, der Bund 65 Prozent. Beide Seiten einigten sich jedoch in Verhandlungen darauf, das Risiko der Länder auf 7,7 Milliarden Euro zu begrenzen. Darüber hinausgehende Verluste müsste allein der Bund tragen.

Koch sagte, er kenne kein Bundesland, das den Kompromiss nicht mittrage. "Ich glaube, dass wir am Ende dieser Woche die Finanzkrise beenden." Das System werde funktionieren. Bei der gefundenen Lösung handele es sich "um eine strukturelle Verbesserung" gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Verabschiedung für Freitag geplant

Mit der Einigung hat das Rettungspaket zur Stützung des Finanzmarktes eine wichtige Hürde genommen. Bundestag und Bundesrat sollen es am Freitag nach einem Eilverfahren verabschieden. Bisher ist aber offen, welche Institute die an strenge Auflagen gebundenen Milliarden-Hilfen nutzen werden. Als erste Kandidaten gelten Landesbanken, die besonders mit der Finanzkrise zu kämpfen und bereits größere Milliarden-Hilfen erhalten haben.

Für die Verwaltung des Rettungsfonds ensteht die neue "Finanzmarktstabilisierungsanstalt" (FMSA). Gemäß einer Einigung von Experten der Koalition soll die Behörde bei der Bundesbank angesiedelt, von dieser organisatorisch aber unabhängig sein. Mit dieser Lösung kann die Bundesbank ihre politische Unabhängigkeit gegenüber dem Finanzministerium auch nach außen wahren. Die FMSA erhält demnach die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts.