Prozess um Übernahmeschlacht mit VW Triumph für Ex-Porsche-Chef Wiedeking
Es ist ein Freispruch erster Klasse: Ex-Porsche-Chef Wiedeking hat nicht versucht, den VW-Aktienkurs zu manipulieren. Das hat das Stuttgarter Landgericht festgestellt. In dem Prozess ging es um die Übernahmeschlacht zwischen beiden Autoproduzenten aus dem Jahr 2008.
Eine solche Übernahmeschlacht hatte die deutsche Industrie selten erlebt: 2008 versuchte Porsche, seinen Anteil an VW schrittweise zu erhöhen und den Wolfsburger Konzern schließlich zu übernehmen. Ging damals alles mit rechten Dingen zu? Und wurden die Aktionäre rechtzeitig über die Pläne von Porsche informiert?
Über diese Fragen hatte seit vergangenem Oktober das Stuttgarter Landgericht zu befinden. Angeklagt waren Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein früherer Finanzvorstand Holger Härter. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Marktmanipulation vor - und scheiterte nun damit.
Das Gericht befand in seinem Urteil, an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sei "nichts dran, nichts - weder vorne, noch hinten, noch in der Mitte", so der Vorsitzende Richter Frank Maurer.
Klein gegen Groß
Wiedeking und Härter hatten Übernahmepläne lange bestritten. Erst Ende Oktober 2008 wurde die Absicht offiziell bestätigt. Daraufhin stieg der Wert einer VW-Aktie binnen zwei Tagen etwa um das Fünffache. Investoren, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, verloren riesige Summen.
Laut Staatsanwaltschaft manipulierten Wiedeking und Härter damals den Kapitalmarkt, indem sie ihre Pläne verschleierten oder die Anleger nur unzureichend informierten. Ziel sei es gewesen, den VW-Kurs zu ihren Gunsten steuern. Beide Manager hatten das stets bestritten - dieser Ansicht folgte das Gericht nun in seinem Urteil. Die Porsche-Dachgesellschaft Porsche PSE muss zudem kein Bußgeld zahlen.
Im Verlauf des fünfmonatigen Verfahrens mit 22 Prozesstagen wurden zahlreiche Banker und Rechtsberater als Zeugen sowie ein Gutachter vorgeladen. Keiner von ihnen konnte die Vorwürfe der Ankläger wesentlich stützen. Dies hatte selbst Staatsanwalt Heiko Wagenpfeil eingeräumt. Nach seiner Auffassung war die Indizienlage aber so erdrückend, dass Wiedeking und Härter dennoch schuldig seien. Die Verteidigung warf Wagenpfeil "Hirngespinste" vor.