Hintergrund

Mittelstandsentlastungsgesetz Diese bürokratischen Pflichten fallen weg

Stand: 22.10.2015 14:48 Uhr

Mit dem dritten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) fallen unter anderem folgende bürokratische Pflichten für Betriebe weg.

Handwerkszählung: Von 2009 an soll bei der Handwerkszählung für rund 460.000 Betriebe eine Informationspflicht wegfallen. Dies spart nach Angaben des Wirtschaftsministeriums rund 24 Millionen Euro.

Umsatzsteuerheft: Rund 1800 fahrende Händler und Schausteller, die ihre Waren auf Jahrmärkten oder an der Haustür verkaufen, müssen künftig kein Umsatzsteuerheft mehr führen. Das Heft, in dem Umsätze und Vorsteuern eingetragen werden, musste bislang in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden.

Offene Verkaufsstellen: Rund 175.000 Inhaber von Reisebüros, Reinigungen, Kiosken oder kleinen Reparaturbetrieben (offene Verkaufsstellen) müssen im Eingangsbereich nicht mehr ein Schild mit ihrem vollen Namen anbringen.

Milch- und Margarinegesetz: Jedermann kann künftig einen milchwirtschaftlichen Betrieb gründen, ohne zuvor ein aufwendiges Verfahren bei den Behörden zu durchlaufen.

Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer-Freibeträge werden angehoben und gleichzeitig in Freigrenzen umgewandelt. Davon profitieren vor allem Vereine und Stiftungen.

Pfandleihverordnung: Betreiber von Pfandhäusern müssen künftig nicht mehr melden, wenn ein Kunde seinen Pfandschein verloren hat. Das passiert bei 1,1 Millionen Pfandgeschäften etwa 55.000 Mal im Jahr. Auch werden Vorschriften zur Aufbewahrung der Pfandgegenstände in besonderen Räumen und Behältern gestrichen.