Stichwort Die EU-Hafenrichtlinie
Die Europäische Kommission will mehr Wettbewerb in den Häfen Europas schaffen. Die Behörde hat deshalb eine Hafenrichtlinie mit dem Namen "Port Package II" ausgearbeitet, die eine Reihe von Vorschlägen für eine weitgehende Liberalisierung der Dienstleistungen in Häfen macht.
Die mehr als 500 deutschen Seehafenunternehmen befürchten, dass mit der Richtlinie ausländische Logistikkonzerne deutsche Betriebe verdrängen. Die Jobs der rund 13.000 deutschen Hafenarbeiter seien in Gefahr, heißt es.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass künftig die Konzessionen für Lotsendienste sowie das Löschen von Schiffsladungen nur noch befristet vergeben werden dürfen. Anschließend müssen sie neu ausgeschrieben werden. Das Gleiche gilt für die Nutzungsrechte von Hafengrundstücken und Kaianlagen (bis zu 36 Jahre). Selbstabfertigung soll ausdrücklich erlaubt sein, zum Beispiel darf künftig ein Fährbetreiber seine Ladung selbst ein- und ausladen.
Bislang bleibt vielen Anbietern der Marktzugang verwehrt, weil Kaianlagen und Grundstücke - die im öffentlichen Besitz sind - von den Städten für 20 bis 30 Jahre verpachtet werden. Die EU-Regeln sollen nur für große Seehäfen gelten.
Bereits ein erster Entwurf des "Port Package" war nach heftigen Protesten im November 2003 vom EU-Parlament abgelehnt worden, das ein Mitbestimmungsrecht in dieser Frage hat.