Ab 1. Juni 2007 in Kraft EU verabschiedet neues Chemikalienrecht
Die EU-Umweltminister haben das neue Chemikalienrecht gebilligt. Damit muss Europas Chemieindustrie ab 1. Juni 2007 mehr als 30.000 Altstoffe auf die Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt prüfen lassen. Dazu gehören Substanzen, die Krebs erregen, Gene schädigen oder die Fortpflanzung beeinträchtigen.
Ab 1. Juni 2007 muss Europas Chemieindustrie insgesamt mehr als 30.000 Altstoffe auf die Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt prüfen lassen. So schreibt es das neue EU-Chemikalienrecht vor, das die EU-Umweltminister nun in Brüssel gebilligt haben. Zuvor hatte das Europäische Parlamente den Kompromiss zur so genannten Reach-Verordnung ausgehandelt.
Von der Regelung werden Chemikalien erfasst, die vor 1981 auf den Markt gekommen sind. Das sind ungefährt 100.000 Stoffe, von denen etwa ein Drittel nun überprüft wird. Seit 1981 müssen Chemikalien getestet werden. Die neue Gesetzgebung wird 40 bestehende Vorschriften ersetzen. Umweltschützer kritisierten das neue Gesetz, das auch für importierte Stoffe gilt, als nicht ausreichend.
Tests und Register bei EU-Behörde in Helsinki
Die Industrie muss nach Inkrafttreten schrittweise die Stoffe bei der zuständigen EU-Behörde im finnischen Helsinki registrieren und testen lassen. Dafür müssen die Firmen selbst zahlen. Die Branche rechnet nach früheren Angaben mit Kosten von rund acht Milliarden Euro. Rund 2000 der gefährlichen Stoffe können nur genehmigt werden, wenn die Hersteller Pläne für deren Ersatz vorlegen. Falls es keine Alternative zu einem gefährlichem Produkt gibt, müssten Unternehmen Forschungs- und Entwicklungspläne vorlegen. Genehmigungen sind zeitlich befristet. Als gefährliche Stoffe gelten unter anderem Substanzen, die Krebs erregen, Gene schädigen oder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.