EU-Gericht urteilt über Steuerbefreiung für Airlines Kommt das Aus für Billig-Tickets?
Für 30 Euro mit dem Flieger von Hamburg nach Venedig? Solche Preise könnten bald der Vergangenheit angehören - wenn die Deutsche Bahn vor dem zuständigen EU-Gericht in Straßburg Recht bekommt. Die Bahn hat gegen die Befreiung für Airlines von der Mineralölsteuer geklagt.
Flugtickets für 20 oder 30 Euro könnten bald der Vergangenheit angehören. Zumindest dann, wenn die Deutsche Bahn einen wichtigen Rechtsstreit gewinnt: Im Streit um die Befreiung der Fluggesellschaften von der Mineralölsteuer will das europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg heute sein Urteil verkünden.
Bahn beklagt Ungleichbehandlung
Die Deutsche Bahn hatte im Juli 2002 gegen die Subventionierung des Luftverkehrs bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingereicht. Nach Bahn-Angaben sparen die Fluglinien durch ihre Befreiung von der Mineralölsteuer in Deutschland jährlich Millionensummen. Demgegenüber werde die Bahn mit Mineralöl-, Öko- und Stromsteuer in Höhe von gut 330 Millionen Euro pro Jahr belastet.
Die Kommission wies die Beschwerde bereits nach zweieinhalb Monaten ab, weil die Steuerbefreiung des Flugbenzins von der europäischen Mineralölsteuerrichtlinie gedeckt sei. Dagegen klagte die Bahn.