Mehrere Gesetzesvorschläge für EU-Binnenmarkt Verheugen will Schranken im EU-Warenverkehr einreißen
Offiziell gilt im EU-Binnenmarkt der uneingeschränkte Warenverkehr. Trotzdem versuchen einzelne Mitgliedstaaten noch immer, mit nationalen Auflagen unliebsame Konkurrenz aus anderen Ländern vom einheimischen Markt fernzuhalten. Das will EU-Kommissar Verheugen jetzt mit mehreren Gesetzesvorschlägen ändern.
Von Irmtraud Richardson, ARD-Hörfunkstudio Brüssel
Ein Aluminium-Kochtopf eines international bekannten Herstellers in der EU darf in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union nicht verkauft werden, weil die nationalen Testvorschriften nicht eingehalten wurden. Dänemark erlaubt in Gebäuden nur Elektroschalter einheimischer Produktion. Und der deutsche EU-Kommissar Günter Verheugen liefert gleich noch ein drittes Beispiel: "Bei Fahrrädern ist die Sache besonders kompliziert: Mitgliedsländer neigen dazu, hier sehr unterschiedliche Vorstellungen zu haben, wie ein Fahrrad beleuchtet sein muss oder wie viele Bremsen ein Fahrrad haben muss oder ob ein Fahrrad eine Klingel haben muss oder nicht."
EU-Binnenmarkt funktioniert noch nicht vollständig
Es klappt also nicht hundertprozentig mit dem uneingeschränkten Handel im europäischen Binnenmarkt. Obwohl das ja eigentlich sein Ziel ist. Einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union versuchen noch immer, mit nationalen Auflagen unliebsame Konkurrenz aus EU-Partnerländern vom einheimischen Markt fernzuhalten. Als Begründung werden dann häufig öffentliches Interesse, Gesundheits- oder Umweltschutz angeführt. Dies rechtfertige zusätzliche nationale Auflagen und Tests und die Ausnahme von den Regeln des einheitlichen Binnenmarktes.
Nein, das stimmt nicht – hat heute Kommissar Verheugen für die Europäische Kommission laut und deutlich gesagt: "Gelegentlich haben wir schon das Gefühl, dass es hier einfach darum geht, den Marktzugang zu erschweren oder gar zu verhindern - also reiner Protektionismus." Und mit diesem unzulässigen Protektionismus soll jetzt Schluss sein, verlangt Verheugen. Deshalb hat er in Brüssel einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sicherstellen soll, dass es künftig keine Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt mehr gibt.
Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Produkten
An sich gilt im Binnenmarkt das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von einzelnen Produkten. Und das bedeutet konkret: Was in einem EU-Land zugelassen ist, muss auch in den übrigen verkauft werden können. Doch mit ihren zusätzlichen Auflagen unterlaufen einzelne Mitgliedstaaten gern dieses Prinzip. Damit soll jetzt Schluss sein.
Wichtiges Element des geplanten Gesetzes: In Zukunft muss nicht länger der Produzent den Beweis liefern, dass seine Ware auch den zusätzlichen Auflagen in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union entspricht. Die Länder selber müssen den Beweis bringen, dass ihre Forderungen gerechtfertigt sind und eben nicht nur dazu dienen, der ausländischen Konkurrenz das Leben schwer zu machen.
Damit wurde die Beweislast umgekehrt. Das macht es schwieriger, neue Handelshürden aufzustellen. Und davon verspricht sich Verheugen eine Belebung des Binnenmarktes in der Europäischen Union: "Der europäische Binnenmarkt für Güter ist unsere stärkste Waffe im globalen Wettbewerb."