Vorschlag der EU-Kommission Höhere Steuer gegen Diesel-Tanktourismus
Um den Lkw-Tanktourismus einzudämmen, will die EU-Kommission Diesel höher besteuern. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu verringern, der durch die Umwege zu billigeren Tankstellen entsteht. Widerstand ist allerdings aus Billigtank-Ländern wie Belgien, Luxemburg oder Österreich zu erwarten.
Die EU-Kommission will mit höheren Steuern auf Diesel den Tanktourismus von Lastwagen eindämmen. Für Deutschland könnte das bedeuten, dass der Staat dadurch künftig mehr Steuereinnahmen erhält.
Staaten mit hohen Dieselsteuern wie Deutschland klagen, dass Speditionen oft weite Umwege einplanen, damit ihre Lastwagen in Billigtank-Ländern wie Luxemburg, Belgien, Polen oder auch Österreich betankt werden können. Deutschland allein gingen dadurch nach einer von der Kommission zitierten Studie 2004 bis zu 3,6 Milliarden Euro verloren, wenn der Ausfall von Mehrwertsteuer und Zigarettensteuer vom Einkauf an Tankstellen eingerechnet wird.
Zweistufige Erhöhung bis 2014
Mit einer zweistufigen Erhöhung der EU-Mindestsätze will die Kommission nun für eine Angleichung sorgen. Sie schlug vor, 2012 den derzeitigen Mindestsatz von 30,2 Cent pro Liter auf 35,9 Cent steigen zu lassen, 2014 in einem weiteren Schritt auf 38,0 Cent. Die EU legt nur die Mindestsätze der Steuern fest. Solange diese eingehalten werden, können die EU-Staaten jeweils unterschiedliche Steuern erheben.
Der Vorschlag umfasst offiziell nur gewerblich genutzten Diesel-Kraftstoff. De facto geht es aber langfristig auch um Diesel und bleifreies Benzin für Privatverbraucher, denn die Mindestsätze dafür dürfen nicht unter denen des kommerziellen Diesels liegen.
Alle 27 Staaten müssten zustimmen
Deutschlands Dieselsteuern sind nach den britischen die zweithöchsten in der EU und müssten nicht weiter steigen. Es wird jedoch mit Widerstand gegen die Regelungen aus Ländern mit niedrigeren Dieselsteuern gerechnet, die derzeit vom Tanktourismus ausländischer Lkw-Fahrer profitieren. Der von der Kommission vorgeschlagene Regelung müssten jedoch alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen. Der Entwurf der Kommission sieht deshalb bereits zahlreiche Sonderregelungen und Übergangszeiten vor.