EU-Arbeitsminister beraten Wenig Chancen für EU-Kompromiss zu Betriebsrenten
Am Widerspruch der Niederlande könnte der geplante Kompromiss zu einer einheitlichen Regelung für Betriebsrenten in der EU scheitern. Den Haag hat Bedenken dagegen, dass Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel ihren Anspruch auf eine Betriebsrente wahren sollen. Die EU-Fachminister beraten heute.
Die Betriebsrenten-Regelung, das wichtigste Vorhaben von Vizekanzler Franz Müntefering während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, droht an einem Veto der Niederlande zu scheitern. Regierung und Parlament in Den Haag stehen dem abgespeckten EU-Plan für die Zusatzrenten in Europa kritisch gegenüber. Ein Sprecher der Regierung sagte gestern in Brüssel, der Widerstand sei "recht groß".
Die Arbeitsminister der EU beraten heute in Brüssel über das Vorhaben. Die geplante Richtlinie soll EU-weit einheitlich regeln, dass Millionen Anwärter auf eine Betriebsrente ihre Ansprüche beim Wechsel ihres Arbeitgebers behalten. Das EU-Gesetz sollte eigentlich die Mobilität der Arbeitnehmer fördern. Den Haag vertritt aber die Ansicht, dass dieses Ziel durch die Richtlinie nicht errreicht wird.
Rechte nicht mehr automatisch übertragbar
Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass zusätzliche Rentenansprüche eines Arbeitnehmers beim Firmenwechsel auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. In den Verhandlungen des Rats wurde dieser Passus gestrichen. In Münteferings Vorlage ist jetzt nur noch geplant, dass Beschäftigte ihren Anspruch auf Betriebsrenten nach einem Wechsel reaktivieren können. Der Ministerrat muss einstimmig über die Betriebsrenten entscheiden.
Das deutsche Recht entspricht dem aktuellen EU-Vorschlag nach Diplomatenangaben weitgehend. Eine einzige Änderung wäre notwendig: In Deutschland erlangt ein Beschäftigter seinen Anspruch, wenn er fünf Jahre lang in die Kasse eingezahlt habe und mindestens 30 Jahre alt ist; der EU-Entwurf sieht eine Altersgrenze von 25 vor. In Deutschland haben nach Angaben von Brüsseler Fachleuten etwa 60 Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft einen entsprechenden Anspruch erworben. Die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst könnten sogar zu 100 Prozent auf eine solche Betriebsrente hoffen.
EU-weit stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar. In einigen Ländern sind Betriebsrenten weit verbreitet. In den Niederlanden, die noch Bedenken gegen die EU-Pläne haben, gehören den Angaben zufolge 90 Prozent der Beschäftigten einer solchen Kasse an. Vor allem in den neuen Mitgliedstaaten seien Betriebsrenten hingegen kaum bekannt.