Hintergrund

Hintergrund Die Ölpreisbindung auf dem Gasmarkt

Stand: 25.08.2007 16:31 Uhr

Vereinbart wurde die Ölpreisbindung in den Sechzigerjahren, um Investitionen in den - damals noch neuen - Energieträger Erdgas abzusichern. Heute verteidigt die Gaswirtschaft die Vereinbarung als "wirksamen Verbraucherschutz", Verbraucherschützer sehen das allerdings anders.

Wird Öl teurer, steigen mit einigem Abstand auch die Gaspreise. Grund ist die Ölpreisbindung, die die Kosten für den Import von Erdgas nach Deutschland an den internationalen Ölpreis koppelt.

Vereinbart wurde dies mit Beginn der ersten Gaslieferungen nach Deutschland in den 60er Jahren. Der Gaspreis folgt seither im Abstand von etwa sechs Monaten der durchschnittlichen Entwicklung der Rohölpreise. Mit der freiwilligen, nicht gesetzlich verankerten Regelung in den Verträgen zwischen ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren sollte sichergestellt werden, dass sich die Investitionen in Erdgas-Förderung und in die Infrastruktur für den damals neuen Energieträger lohnten.

Verteidigt wird die Regelung von der deutschen Gaswirtschaft als "wirksamer Verbraucherschutz". Die Ölpreisbindung schütze gegen überzogene Forderungen der Produzenten und biete den deutschen Importeuren Sicherheit für die Bezüge. Zudem würden dadurch die Investitionen der Importländer in die Erdgasförderung abgesichert, betont der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft.

Kritisiert wird von Verbraucherschützern, dass die Gasversorger die steigenden Einkaufspreise regelmäßig zu überproportional hohen Aufschlägen bei den Tarifen nutzten. Der Gasbezug mache am Verkaufspreis aber nur ein Drittel aus, rechnet der Bund der Energieverbraucher vor. Sinkende Ölpreise würden oftmals langsamer und abgeschwächter an die Verbraucher weitergegeben als steigende, kritisiert der Bund.