Urteil des Europäischen Gerichtshofs Flugdaten-Weitergabe an USA ist illegal
Das höchste EU-Gericht hat die Weitergabe von Passagierdaten an die US-Behörden als illegal eingestuft. Der Europäische Gerichtshof erklärte damit entsprechende Beschlüsse des EU-Ministerrats und der EU-Kommission für nichtig. Trotzdem werden die Daten zunächst wie gehabt weitergegeben.
Die zwischen der EU und den USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen EU-Recht. Das oberste EU-Gericht erklärte in Luxemburg ein entsprechendes Abkommen der EU mit den USA für nichtig. Für den Beschluss des Abkommens durch die EU-Mitgliedsstaaten gebe es keine geeignete Rechtsgrundlage, hieß es zur Begründung.
"Weder die Entscheidung der Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes dieser Daten durch die Vereinigten Staaten festgestellt wird, noch der Beschluss des Rates, mit dem ein Abkommen über deren Übermittlung an dieses Land genehmigt wird, beruhen auf einer geeigneten Rechtsgrundlage."
Klage des Europäischen Parlaments erfolgreich
Die USA hatten in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 Fluggesellschaften verpflichtet, bis 15 Minuten vor Abflug Daten über alle in die USA reisenden Passagiere zu übermitteln - darunter Namen, Adressen und Kreditkartennummer.
Gegen das von der EU-Kommission und den Außenminister der EU-Mitgliedsstaaten gebilligte und am 28. Mai 2004 unterzeichnete Abkommen hatte das Europäische Parlament geklagt. Die Parlamentarier kritisierten, dass in dem Abkommen der EU-Kommission mit den USA auch die Übermittlung der Daten an Drittstaaten möglich sei und dass EU-Bürger nicht vor dem Datenmissbrauch in den USA geschützt seien.
Abkommen gilt noch mindestens bis Ende September
Nach dem Urteil muss die EU-Kommission bis Ende September September eine neue Rechtsgrundlage für das Abkommen schaffen, sagte Kommissionsprecher Johannes Laitenberger. Bis dahin würden die Daten wie bisher weitergegeben.
"Für den Passagier wird sich vorerst nichts ändern. Die Fluggesellschaften werden der Forderung der USA, die Passagierdaten weiterzugeben, nachkommen müssen", sagte Martin Gaebges, Generalsekretär des Verbandes Barig, der mehr als 100 in Deutschland aktive Fluggesellschaften vertritt. Solange die US-Behörden Flugzeugen die Landerechte verweigerten, wenn von Passagieren Fluggastdaten nicht vorlägen, bleibe den Fluggesellschaften nichts anderes übrig, sagte Gaebges. "Derzeit sitzen die Fluggesellschaften zwischen den Stühlen", sagte Gaebges.
Die Europäische Kommission und die US-Regierung müssten nach der Gerichtsentscheidung nun klären, ob die USA künftig auf die Daten verzichten oder aber in Europa dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen werde. "Es wird allgemein erwartet, dass die Amerikaner in jedem Fall - unabhängig von dem heutigen EuGH-Urteil - weiterhin Fluggastdaten erheben werden", sagte ARD-Brüssel-Korrespondentin Sabine Rau zu tagesschau.de.
(Az: C-317/04 und C-318/04)