Streit um Namenschutz EU setzt Ultimatum im Sparkassen-Streit
Die EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung ultimativ, den Namenschutz für die deutschen Sparkassen zu kippen. Falls Brüssel sich durchsetzt, würde der Einstieg privater Eigner bei Sparkassen erleichtert. Das könnte das gesamte deutsche Bankensystem umkrempeln.
Die EU-Kommission verlangt von der Bundesregierung ultimativ, den Namenschutz für die deutschen Sparkassen zu kippen. Wie in Brüssel bekannt wurde, verschärfte die EU-Behörde dazu ein bereits laufendes Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrages.
Zwei Monate Ultimatum
Die Bundesregierung muss innerhalb von zwei Monaten auf das Ultimatum der Kommission antworten. Sie verlangt eine Änderung des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG). Dort ist der Namenschutz verankert. Die Kommission moniert das deutsche Recht, wonach nur öffentlich-rechtliche Kreditinstitute den Namen Sparkasse führen können. Dies verstoße gegen die Niederlassungsfreiheit und den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs.
Einstieg privater Eigner bei Sparkassen erleichtert
Falls Brüssel sich durchsetzt, würde der Einstieg privater Eigner bei Sparkassen erleichtert. Das könnte das gesamte deutsche Bankensystem umkrempeln. Der Bankenmarkt ist nach dem Drei-Säulen- System in öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche sowie private Institute gegliedert. Beobachter in Brüssel erwarten, dass der Streit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht. Die Bundesregierung hatte bereits angekündigt, notfalls vor das höchste EU-Gericht zu ziehen.