Zwei Verfahren gegen US-Konzern EU droht IBM mit Kartellstrafe
Hat IBM versucht, Konkurrenten mit unlauteren Praktiken vom Wettbewerb auszuschließen? Diesem Verdacht geht die EU-Kommission nach. Zum einen soll der Konzern seine Großrechner unzulässig an seine Software gekoppelt und zum anderen Konkurrenten bei Wartungsarbeiten benachteiligt haben.
Die EU-Kommission hat gegen den IT-Konzern IBM zwei Kartellverfahren eingeleitet. Das Unternehmen soll bei Hochleistungs- und Großrechnern seine Hardware an das Betriebssystem gekoppelt und auf diese Weise Konkurrenten vom Markt verdrängt haben. Deshalb eröffnete die Brüsseler Wettbewerbsbehörde eine Kartelluntersuchung. Dem Verfahren liegen Beschwerden der Softwarefirmen T3 und Turbo Hercules zugrunde. Der US-Softwarekonzern Microsoft musste in einem ähnlichen Fall Geldbußen zahlen und EU-Auflagen erfüllen, weil es seinen Internetbrowser Explorer an sein Betriebssystem gekoppelt hatte.
Die Kommission prüft zudem, ob der Konzern bei Wartungsdiensten Konkurrenten den Zugang zu seinen Ersatzteilen begrenzt oder diese erst verspätet geliefert hat. Es bestehe der Verdacht, dass IBM den Zugang zu ausschließlich von dem Konzern selbst angebotenen Ersatzteilen einschränke. Ziel sei, es potenziellen Wettbewerbern unmöglich zu machen, auf dem Markt Fuß zu fassen.
IBM weist Vorwürfe zurück
"Die Einleitung einer Untersuchung bedeutet nicht, dass Kartellverstöße bereits erwiesen sind", teilte die Kommission mit. In der EU sind Absprachen zum Schaden von Wettbewerbern oder Verbrauchern verboten. Das Ergebnis der Untersuchung könnte in etwa einem Jahr vorliegen. IBM erklärte, es werde mit der Kartellbehörde zusammenarbeiten. Die Vorwürfe entbehrten jeder Grundlage. Hinter den Beschwerdeführern stehe unter anderem Konkurrent Microsoft, der sich Marktvorteile verschaffen wolle.
Großrechner werden von vielen Konzernen und Regierungsbehörden zur Datenarchivierung genutzt. Im vergangenen Jahr wurden auf dem Markt weltweit etwa 8,5 Milliarden Euro umgesetzt, in Europa etwa drei Milliarden Euro.