Griechenland-Beschluss des Bundestags Ein Ja mit vielen Bedingungen
Der Bundestag unterstützt weitere Hilfen für Griechenland. In einem Entschließungsantrag machte das Parlament der Bundesregierung aber klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen sie einem neuen Rettungspaket auf europäischer Ebene zustimmen soll. Auch private Gläubiger sollen zahlen.
Der Bundestag hat mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag zu weiteren Hilfen für Griechenland beschlossen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, neuen Finanzhilfen bei den Verhandlungen mit den europäischen Partnern und dem Internationalen Währungsfonds nur unter mehreren Bedingungen zuzustimmen.
Weitere Tranchen des bereits beschlossenen Rettungpakets von 110 Milliarden Euro und mögliche neue Hilfen sollen demnach nur gewährt werden, "wenn eine finanzielle Beteiligung des IWF an den Hilfen auch künftig gesichert ist". Als Voraussetzung für neue Finanzhilfen soll "eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger eingeleitet" werden, um "eine faire Lastenteilung zwischen der öffentlichen und privaten Seite" zu erreichen.
Forderung nach Privatisierungsprogramm
Eine Zustimmung zu neuen Finanzhilfen soll die Bundesregierung dem Beschluss zufolge davon abhängig machen, dass "die griechische Regierung mit einem ehrgeizigen und kurzfristig umsetzbaren Privatisierungsprogramm" einen spürbaren Beitrag zur Reduzierung der Gesamtschulden leistet. Die Umsetzung des Programms müsse durch "internationale Expertise abgesichert" werden.
Zugleich soll die Bundesregierung in den internationalen Verhandlungen darauf drängen, dass Griechenland bei seinem Reform- und Sanierungsprogramm "einen Schwerpunkt auf wachstumsfördernde Strukturreformen" legt. Die regelmäßige und detaillierte Überprüfung der Maßnahmen müsse sichergestellt werden. Zudem sollen die finanziellen Forderungen der Euroländer gegenüber Griechenland nach Möglichkeit besser abgesichert werden.
Bundestag pocht auf Zustimmungspflicht
Schließlich wird in dem Entschließungsantrag festgehalten, dass alle Vereinbarungen mit finanziellen Folgen nur mit Zustimmung des Bundestages möglich sind. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, dieses Votum jeweils einzuholen.