Einigung zwischen Eurogruppe und Athen Die Beschlüsse und die Bedingungen
Die Euro-Gruppe und Griechenland haben sich im Schuldenstreit auf einen Kompromiss geeinigt: Konkret soll das aktuelle Hilfsprogramm um vier Monate bis Ende Juni verlängert werden. Etliche Details müssen allerdings noch geklärt werden. Die Einigung im Überblick.
Finanzielle Unterstützung: Die Euroländer stellen die Verlängerung der bisherigen Kreditvereinbarung um "bis zu vier Monate", also bis Ende Juni, in Aussicht. Dabei musste die Regierung in Athen zusichern, dass dies "auf der Basis der Bedingungen der bisherigen Vereinbarung" erfolgt. Dabei soll die gegebene Flexibilität bestmöglich genutzt werden.
Reformliste: Um die Verlängerung zu bekommen, muss Griechenland bis Montagabend "eine erste Liste mit Reformmaßnahmen" vorlegen, die dann von den drei Institutionen - der bisherigen Gläubiger-Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) - im Schnellverfahren geprüft wird. Die Reformen fußen auf den Verpflichtungen des bisherigen Rettungsprogramms. Athen kann aber Maßnahmen austauschen, soweit Haushaltsziele nicht gefährdet sind.
Reformzusage: Die griechische Regierung wollte eine Reihe von Reformen ihrer Vorgängerin zurückdrehen und dabei tausende Beamte wieder einstellen, den Mindestlohn und kleine Renten erhöhen sowie Privatisierungen stoppen. In der Erklärung heißt es nun, Athen müsse auf "einseitige Veränderungen der Politik und Strukturreformen" verzichten. Athen hat sich verpflichtet, Reformen nicht ohne Absprache mit den drei Institutionen zurückzunehmen. Außerdem darf die Regierung keine Maßnahmen ergreifen, die die finanzielle Stabilität des Landes gefährden. Ziel sei, die Wachstums- und Beschäftigungsaussichten dauerhaft zu verbessern, Stabilität sicherzustellen und den Finanzsektor widerstandsfähig zu machen und soziale Fairness zu steigern.
Programm und Überprüfung: Geben die drei Institutionen sowie eine Telefonkonferenz der Euro-Finanzminister am Dienstag grünes Licht, sollen in Ländern, wo dies nötig ist, die Parlamente zustimmen, um die Hilfsvereinbarung rechtzeitig vor Ende Februar zu verlängern - unter anderem muss der Bundestag der Vereinbarung zustimmen. Wird die Reformliste angenommen, sollen weitere Details eingearbeitet und bis Ende April endgültig beschlossen werden.
Restzahlung: Nur wenn die Überprüfung des bisherigen Programms abgeschlossen wird, kann Athen auf das Geld hoffen. Das sind 1,8 Milliarden Euro aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF und Gewinne der EZB aus dem Verkauf griechischer Staatsanleihen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro. Keine Aussagen macht die Euro-Gruppen-Erklärung zum Beitrag des IWF. Nach Angaben Athens würde sich der Gesamtbetrag auf 7,2 Milliarden Euro summieren.
Kein direkter Zugriff mehr auf Geld für griechische Banken: Geld, das bisher im griechischen Bankenhilfsfonds HFSF zur Verfügung steht, wird an den europäischen Rettungsfonds EFSF in Luxemburg zurücküberwiesen. Die Angaben über die Höhe der Beträge gehen auseinander: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach am Freitagabend von acht bis 10,5 Milliarden Euro. Jedenfalls sei mit dem Schritt sichergestellt, dass das Geld "während der verlängerten Programmlaufzeit ausschließlich aufgrund von Entscheidungen der europäischen Bankenaufsicht" eingesetzt werden könnten.
Primärüberschuss: Die Euroländer stellen Gespräche über das bisherige Ziel für den Primärüberschuss im laufenden Jahr in Aussicht - also den Haushaltssaldo ohne Zinszahlungen und Schuldentilgung. Nach bisherigen Vorgaben hätte Athen einen Primärüberschuss von drei Prozent der Wirtschaftsleistung erzielen müssen. Die drei Institutionen werden nun für 2015 aber "die wirtschaftlichen Umstände berücksichtigen" - insbesondere wohl die schwierige Phase vor den Wahlen.
Nachfolgeprogramm: Während der viermonatigen Verlängerung des Hilfsprogramms bis Ende Juni soll über ein mögliches Nachfolgeprogramm verhandelt werden.