EU-Parlament zu Geoblocking Online-Shopping soll fairer werden
Viele Klicks, viel Scrollen, und dann klappt der Online-Kauf doch nicht. Schuld ist meist das Geoblocking, mit dem EU-Bürger vom Internet-Shopping im Ausland abgehalten werden. Doch nun soll damit Schluss sein.
Ausgerechnet in der digitalen Welt sind die Grenzen der EU-Länder noch immer weitgehend undurchlässig. Doch immerhin arbeitet die EU daran, diese Grenzblockaden abzubauen. Nach der heutigen Entscheidung des EU-Parlaments sollte europaweites Shoppen im Internet deutlich einfacher werden: Die Abgeordneten brachten mit großer Mehrheit eine weitgehende Verbannung des sogenannten Geoblockings im Online-Handel auf den Weg.
Bisher bedeutet das Geoblocking eine starke Einschränkung beim Onlineshopping, wo Millionen von EU-Bürgern immer wieder dieselbe Erfahrung machen wie die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhard: "Ich wollte meiner Mutter eine Kaffeemaschine kaufen. Sie lebt in Frankreich und ich war in Frankreich und habe festgestellt, dass die Maschine auf der französischen Seite des Händlers viel teurer war als auf der deutschen Seite", erzählt sie.
Als sie stattdessen auf die deutsche Internetseite gehen wollte, scheiterte Gebhard. "Es funktionierte nicht. Wir wurden automatisch immer wieder auf die französische Seite umgeleitet."
Händler verhindern internationale Schnäppchenjagd
Diese Zwangsumleitung ist nicht die einzige Methode, mit der Onlinehändler verhindern, dass Kunden aus allen Ländern der EU auf das günstigste Angebot einer Ware zugreifen können. Manchmal lehnen sie die Bezahlung mit Kreditkarten aus bestimmten EU-Ländern ab, manchmal verweisen sie auf Zwischenhändler im Land des Käufers mit höheren Preisen.
Manchmal bleiben solche diskriminierenden Praktiken jahrelang unbemerkt, so Schwab.
Und manchmal, so der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab, blieben solche diskriminierenden Praktiken jahrelang unbemerkt. Als Beispiel nennt er den "Disneyland-Fall". Kunden aus unterschiedlichen Ländern seien durch das Tracking ihrer Herkunft zu unterschiedlichen Preisen geführt worden.
Keine nationale Behörde und kein Verbraucher habe dies über Monate und Jahre bemerkt, so Schwab. "Diese Benachteiligung ist künftig nicht mehr zulässig. Es muss ein Preis für alle Europäer in gleicher Weise gebildet werden. Der kann dann hoch oder niedrig sein, aber es kann nicht sein, dass ein Italiener mehr bezahlt als ein Franzose oder ein Spanier."
Eine breite Mehrheit ist dafür
Eine breite Mehrheit des EU-Parlaments hat jetzt dafür gestimmt, diese Praxis zu beenden. Und damit gilt dann im Online-Handel in ein paar Monaten, was im Ladengeschäft schon längst Recht und Gesetz ist: "Wenn Sie heute als polnischer Staatsbürger einen deutschen Rewe-Markt gehen, dann darf Sie Rewe auch nicht auf der Grundlage Ihrer Nationalität abweisen", sagt Schwab. Nun habe man das Prinzip, das auf dem Binnengütermarkt existiere, auch auf dem digitalen Binnenmarkt realisiert.
Wie notwendig dieser Schritt ist, hat eine Untersuchung der EU-Kommission vor zwei Jahren ergeben. Damals war das sogenannte Geoblocking, also die unterschiedliche Behandlung bestimmter Kunden auf der Grundlage ihres Wohnortes oder ihrer Nationalität, bei fast zwei Dritteln aller Online-Händler Realität.
Künftig dürfen sie Kunden aus der also EU nicht mehr abweisen, müssen aber andersherum auch nicht jede Leistung erbringen. So zum Beispiel, wenn der Versand viel zu teuer wäre, "oder wenn andere nachvollziehbare Gründe da sind, dass man dann sagen kann: 'Das geht nicht!'", erläutert die Abgeordnete Gebhardt.
Sollten sich Verbraucher diskriminiert fühlen, können sie nun dagegen klagen oder sich zunächst einmal an eine Clearing-Stelle wenden, die - auch das legt die neue EU-Regelung fest - in jedem EU-Land eingerichtet werden muss.
Der digitale Binnenmarkt wird also durchlässiger, er wird aber nicht grenzenlos. Bei bezahlten Streamingdiensten wie Sky Go oder Spotify ist das Geoblocking ab Ende März verboten, das kostenlose Streaming etwa aus der ARD-Mediathek orientiert sich aber weiterhin an den nationalen Grenzen der Mitgliedsstaaten um die Urheber-Rechte, die innerhalb der EU noch national geregelt sind, zu schützen.