Flugverkehr EU-Parlament fordert einheitliche Handgepäckregeln
Wie groß und schwer darf Handgepäck im Flugzeug sein? Fällt eine Gebühr an? Das können Fluggesellschaften selbst festlegen. Das EU-Parlament fordert nun einheitliche und transparente Regeln.
Das Europäische Parlament hat einheitliche Regeln zur Mitnahme von Gepäck in Flugzeugen gefordert. Übergreifende Vorgaben zu Größe, Gewicht und Art des Hand- und Aufgabegepäcks führten zu mehr Transparenz für Flugreisende, wie es einer Resolution heißt, der die Abgeordneten zustimmten. Unterschiedliche Regeln und versteckte Kosten erschwerten hingegen den Preisvergleich insbesondere beim Handgepäck erheblich.
Ausgangspunkt der Diskussion war die Petition eines deutschen Reisenden, der über unterschiedliche Regelungen verärgert war. In den vergangenen Jahren sind immer mehr Fluggesellschaften dazu übergegangen, für die Mitnahme von Handgepäckstücken Gebühren zu verlangen. Kostenlos erlaubt sind dann teilweise nur Handtaschen oder kleine Rucksäcke.
Handgepäck laut Urteil "unverzichtbarer Bestandteil"
Das EU-Parlament verweist in seiner Resolution auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Darin heißt es, dass Handgepäck als "unverzichtbarer Bestandteil" der Beförderung von Fluggästen gelte und dafür keine Extrakosten verlangt werden dürfen, wenn Gewicht und Größe "vernünftigen Anforderungen entsprechen".
Zudem führten die unterschiedlichen Regelungen der jeweiligen Airlines zu Verwirrungen, Verspätungen und Streitigkeiten zwischen Fluggästen und dem Personal, beklagten die EU-Abgeordneten. Kontrollen der Handgepäcksgröße durch Mitarbeitende am Flugsteig seien oft willkürlich und ließen erkennen, "dass unterschiedliche Größen für Freigepäck überflüssig sind". Die Abgeordneten forderten einheitliche und transparente Preise sowie dieselben Vorgaben für alle Airlines.
EU-Kommission nun am Zug
Die Resolution ist rechtlich nicht verbindlich. Sie hat aber politisches Gewicht, da die EU-Kommission nun aufgefordert ist, konkrete politische Maßnahmen zur Umsetzung vorzulegen.