Gericht reduziert Kartellstrafe ThyssenKrupp muss weniger zahlen
Wegen illegaler Preisabsprachen bei Aufzügen und Rolltreppen muss ThyssenKrupp eine geringere Geldbuße zahlen als ursprünglich verhängt. Ein Gericht reduzierte die Strafe um 160 Millionen Euro auf 319,78 Millionen Euro. Die Strafen für die Aufzughersteller Otis, Schindler und Kone bleiben bestehen.
Der ThyssenKrupp-Konzern muss nach einem Gerichtsurteil deutlich weniger Strafe wegen Beteiligung an einem Kartell für Fahrstühle und Rolltreppen zahlen. Ein europäisches Gericht reduzierte die im Jahr 2007 von der EU-Kommission verhängte Geldbuße von knapp 480 auf 319,78 Millionen Euro. Nach Ansicht der Richter machte die EU-Kommission bei der Berechnung der Strafhöhe einen Fehler. ThyssenKrupp sei zu hart bestraft worden.
2007 hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter eine Rekordstrafe in Höhe von fast einer Milliarde Euro gegen vier Marktführer verhängt, weil sie illegal Preise abgesprochen hatten. Die Klagen der anderen Firmen - Otis, Kone und Schindler - lehnte das Gericht dagegen ab und hielt deren Geldbußen aufrecht.
Rechtssache T-148/07