Weg frei für Abstimmung im Bundestag Haushaltsausschuss billigt Euro-Rettungsschirm
Die Ausweitung des Euro-Rettungsfonds EFSF hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigte sie mehrheitlich gegen die Stimmen der Linkspartei. Separat wurde das neue Verfahren zu den Mitspracherechten des Parlaments beschlossen.
Die geplante Erweiterung des Euro-Rettungsschirms hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Haushaltausschuss stimmte mehrheitlich für den Gesetzentwurf und die von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Mitspracherechte des Parlaments bei der Gewährung von Hilfen für Krisenländer. Laut Teilnehmerangaben votierten neben Union und FDP auch die Abgeordneten von SPD und Grünen für die Pläne. Die Partei Die Linke lehnte den Entwurf dagegen ab. Durch das Votum des Haushaltsausschusses ist der Weg frei für die entscheidende Abstimmung im Bundestag am 29. September.
Die Regierungen der Euro-Staaten hatten im Juli vereinbart, die Garantien für Kredite des Euro-Rettungsschirms (EFSF) von 440 auf 780 Milliarden Euro aufzustocken. Deutschland soll demnach für bis zu 211 Milliarden Euro bürgen - im Extremfall läge die Grenze sogar bei 253 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dem Euro-Rettungsschirm mehr Handlungsmöglichkeiten einzuräumen. Er soll hoch verschuldeten Staaten auch vorsorglich Kredite einräumen und Darlehen zur Unterstützung von Banken gewähren dürfen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der EFSF auch Staatsanleihen aufkaufen darf, um die Finanzmärkte zu beruhigen. Ob die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag eine eigene Mehrheit für die neuen Kompetenzen des Rettungsschirms und die zusätzlichen deutschen Garantien zustande bekommt, gilt als unsicher.
Zustimmung zur Parlamentsbeteiligung
Als wichtiges Problem galt in den Augen vieler Abgeordneter die drohende Aushöhlung des Haushaltsrechts des Bundestages. Denn grundsätzlich müssen die Parlamentarier laut Grundgesetz alle Ausgaben des Bundes genehmigen und auch der Übernahme von Garantien zustimmen. Bisher hatte es beim Euro-Rettungsschirm aber ausgereicht, dass sich die Bundesregierung vor der Freigabe von einzelnen Hilfsmaßnahmen um Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss bemüht.
Beim erweiterten Euro-Rettungsschirm ziehen die Bundestagsabgeordneten mit dem nun im Haushaltsausschuss gebilligten Beteiligungsverfahren die Entscheidungsrechte an sich. Nach der neu vorgesehenen Regelung muss der deutsche Vertreter im Entscheidungsgremium des Rettungsschirms die Zustimmung des Bundestages oder eines neuen Sondergremiums einholen, ehe er Hilfsmaßnahmen für Krisenländer zustimmt. In den besonders eiligen Fällen soll das Sondergremium über die Haltung des Parlaments entscheiden. Ihm soll mindestens ein Abgeordneter jeder Fraktion angehören. Die neun Mitglieder des Gremiums sollen aus den Reihen des Haushaltsausschusses kommen und vom Plenum des Parlaments gewählt werden. Der Bundestag insgesamt soll immer dann für die Entscheidungen zuständig sein, wenn es um die Bewilligung des Hilfsantrag eines Euro-Landes oder um die Änderung des EFSF-Rahmenvertrags geht.