Verspätete Flüge EuGH stärkt Rechte von Passagieren
Verspätete Flüge sind ärgerlich - vor allem, wenn man dadurch Anschlussflüge verpasst. Laut EuGH können deutsche Urlauber auch in Deutschland klagen - selbst, wenn ein Flug im EU-Ausland verspätet war.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Reisenden auf Umsteigeflügen gestärkt. Wer mit verschiedenen Fluggesellschaften unterwegs ist, kann bei Verspätungen selbst entscheiden, ob er am Abflugs- oder Ankunftsort auf Entschädigung klagt.
Für deutsche Kunden bedeutet das: Sie können eine Ausgleichszahlung auch vor einem deutschen Gericht geltend machen, wenn ihr Flug aus einem anderen EU-Land verspätet war. Das gilt auch dann, wenn Teilstrecken dieser Reise von ausländischen Partnern der gebuchten Fluggesellschaft abgewickelt wurden.
Die verschiedenen Flüge für eine Reise müssen dafür einheitlich gebucht worden sein, betonen die EU-Richter in Luxemburg. Außerdem muss die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursacht hat, ihren Sitz in der EU haben.
Mit 13 Stunden Verspätung am Ziel
Im konkreten Fall hatten Passagiere bei Air Berlin beziehungsweise Iberia Umsteigeflüge von Spanien nach Deutschland gebucht. Die jeweils erste Teilstrecke wurde nicht von diesen Fluggesellschaften selbst, sondern von deren spanischem Partner Air Nostrum abgewickelt.
Weil dieser erste Flug verspätet war, verpassten die Gäste ihre Anschlüsse und kamen mit 13 Stunden Verspätung in Deutschland an. Sie wollten von Air Nostrum eine Ausgleichszahlung und klagten in Deutschland.
Die Richter in Düsseldorf und am Bundesgerichtshof hatten Zweifel, ob deutsche Gerichte zuständig sind für Klagen gegen eine Fluggesellschaft, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land hat. Der EuGH entschied nun: Die Teilstrecken wurden bei einem Anbieter gebucht. Dieser ist damit auch für die gesamte Strecke verantwortlich.
Viele Fluggesellschaften blocken erstmal ab
Felix Methmann, Experte für Fluggastrechte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, sieht in dem Urteil eine Erleichterung für Fluggäste. "Dem Verbraucher ist es jetzt sehr viel einfacher möglich, seine Fluggastrechte geltend zu machen und durchzusetzen", sagt er. "Es ist ja doch leider so, dass die meisten Airlines erst einmal abblocken." Der Verbraucher müsse dann häufig einen Rechtsanwalt einschalten oder sogar vor Gericht gehen. "Und das muss er nun eben nicht in Spanien, Italien, Griechenland oder sonstwo tun, sondern er kann es jetzt in Deutschland machen."
Aktenzeichen C-274/16, C-447/16 und C-448/16