Maßnahmen gegen Defizit und Verschuldung EU will griechische Haushaltssanierung strikt überwachen
Griechenland bekommt zwei Jahre mehr Zeit, um seine maroden Staatsfinanzen wieder in den Griff zu bekommen. Das beschloss die EU-Kommission - die das Land bei der Sanierung gleichzeitig scharf überwachen will. Auf die griechische Bevölkerung kommt ein drastischer Sparkurs zu.
Das hoch verschuldete Griechenland muss bis 2012 sein Haushaltsdefizit in den Griff bekommen. Dazu sind harte Einschnitte für die Bürger und Unternehmen nötig, entschied die EU-Kommission in Brüssel. Athen bekommt damit zwei Jahre mehr Zeit zur Verminderung der Neuverschuldung als bisher vereinbart. EU-Währungskommissar Joaquín Almunia erklärte, die Ziele Athens seien machbar, aber "nicht einfach".
Die Kommission nimmt gleichzeitig den griechischen Haushalt unter strikte Kontrolle. Es sind regelmäßige Berichte fällig. Die Regierung wurde zudem aufgefordert, die angekündigten Steuerreformen näher zu erläutern und einen Zeitplan für deren Umsetzung in den nächsten Wochen vorzulegen. Es wird damit gerechnet, dass die EU-Finanzminister am 16. Februar den Vorschlag der Kommission bestätigen werden.
Haushaltsdefizit und ausufernde Staatsverschuldung
Die griechische Regierung will die Neuverschuldung von derzeit knapp 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2012 unter die erlaubte Marke von drei Prozent drücken. Sie hatte bereits selber ein drastisches Sparprogramm auf den Weg gebracht. Zu den Einschnitten gehören die Abschaffung von Steuerausnahmen, ein Einstellungsstopp im öffentlichen Dienst und Gehaltskürzungen bei Staatsbediensteten.
Neben dem massiven Defizit ist auch die Gesamtverschuldung des Landes problematisch hoch - es dürfte in diesem Jahr nach Schätzungen die Höhe von 120 Prozent des Bruttoinlandsproduktes erreichen. Zudem hatte das Land mehrfach falsche Zahlen nach Brüssel gemeldet - zunächst, um überhaupt die Euro-Kriterien zu erfüllen, später, um ein mögliches Defizitverfahren abzuwenden. Deswegen leitete die Kommission, wie erwartet, ein Verfahren wegen Verletzung der bestehenden Verträge ein.