Kosten für Airlines Flughafengebühren müssen gleich sein
Flughäfen dürfen von Airlines nur in Ausnahmefällen unterschiedliche Gebühren nehmen. Das entschied der EuGH. Vor allem Regionalflughäfen hatten in der Vergangenheit größere Airlines bevorzugt, um sie an sich zu binden.
Wenn eine Airline einen Flughafen nutzt, muss sie dafür Gebühren zahlen. Der Flughafen darf bei den Gebühren einzelne Airlines aber nicht bevorzugt behandeln, so der Europäische Gerichtshof. Eine solche Vorgehensweise diskriminiere die anderen Fluggesellschaften. Dies sei nach EU-Recht nicht zulässig, entschieden die Richter.
Nur in Ausnahmefällen seien unterschiedlich hohe Gebühren erlaubt. Die Kriterien für Abweichungen müssten transparent in einer Regelung festgelegt werden, die dann für alle Fluggesellschaften gilt.
Das Urteil bedeutet: Einzelne, vertrauliche Absprachen zwischen einem Flughafenbetreiber und einer Airline über Flughafengebühren sind rechtswidrig. Mit solchen individuellen Vereinbarungen haben in der Vergangenheit vor allem Regionalflughäfen versucht, größere Airlines an sich zu binden, um mehr Umsatz zu erwirtschaften. Geklagt hatte im konkreten Fall die Lufthansa gegen die Entgeltordnung am Berliner Flughafen Tegel.
Aktenzeichen: C-379/18