EU-Kommission überschreitet Kompetenzen Gericht stoppt Klimavorgaben der EU
Nach einer Entscheidung des EU-Gerichts hat die Europäische Union Polen und Estland zu Unrecht Obergrenzen für Treibhausemissionen auferlegt. Demnach hat die EU-Kommission ihre Kompetenzen überschritten. Der Handel mit Emmissionzertifikaten ist ein zentrales Instrument im Kampf gegen den Klimawandel.
Im Streit um Emissionsrechte haben Polen und Estland vor Gericht einen Sieg über die Europäische Union errungen. Nach einem Urteil des EU-Gerichts erster Instanz darf die EU-Kommission den Mitgliedstaaten im Rahmen des Emissionshandels keine Vorgaben für die Reduktion des CO2-Ausstoßes machen.
Um den Treibhausgas-Ausstoß einzuschränken, erhalten Industrieunternehmen vom Staat eine begrenzte Anzahl von Verschmutzungsrechten, sogenannte Emissionszertifikate. Kommen sie damit nicht aus, müssen sie Emissionszertifikate von anderen, umweltfreundlicher wirtschaftenden Unternehmen zukaufen. Damit dieses System europaweit funktioniert, haben alle EU-Staaten für den Zeitraum von 2008 bis 2012 Pläne für die Aufteilung der Emissionszertifikate aufgestellt.
Kompetenzen überschritten
Das Gericht hob eine Entscheidung der Kommission von 2007 auf, wonach die Pläne Polens und Estlands für die Handelsperiode 2008 bis 2012 das Potenzial zur Emissionsverringerung nicht ausschöpften. Polen sollte deshalb seine CO2-Emissionen um 26,7 Prozent senken, Estland um weitere 48 Prozent. Gegen ähnliche Entscheidungen klagten auch Bulgarien, Lettland, Litauen, Rumänien und die Tschechische Republik.
Laut dem Urteil hat die Kommission ihre Kompetenzen überschritten, als sie den Staaten Obergrenzen für die zuzuteilenden Emissionszertifikate vorgab, erklärte das Gericht in Luxemburg. Der Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten ist das wichtigste Instrument der EU im Kampf gegen den Klimawandel.