Kartellamtsentscheidung aufgehoben Gabriel erlaubt Edeka-Tengelmann-Fusion
Edeka und Tengelmann dürfen zusammengehen: Wirtschaftsminister Gabriel erteilte endgültig die dafür notwendige Ministererlaubnis. Er hob damit eine Entscheidung des Bundeskartellamtes auf, das die Fusion ursprünglich verboten hatte.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel macht mit einer Sondererlaubnis den Weg für die Fusion von Kaiser's Tengelmann und Edeka endgültig frei: Er erteilte die dafür notwendige Ministererlaubnis. "Die Erlaubnis ist mit aufschiebenden und auflösenden Bedingungen zum Erhalt der Arbeitsplätze und der Rechte der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann verbunden", hieß es.
Kartellamt hatte Fusion untersagt
Die Supermarktketten hatten bei Gabriel die Sondergenehmigung beantragt, um das Nein des Bundeskartellamts zur Fusion auszuhebeln. Das Kartellamt hatte die Übernahme der rund 450 Tengelmann-Supermärkte durch Branchenprimus Edeka vor etwa einem Jahr untersagt, da es Beeinträchtigungen für den Wettbewerb auf dem hart umkämpften Einzelhandelsmarkt befürchtet. Gabriel hatte jedoch bereits im Januar angekündigt, die Erlaubnis unter Auflagen erteilen zu wollen.
Übernahme nur unter Bedingungen
Und diese Bedingungen seien streng, so Gabriel: So muss Edeka die Übernahme fast aller 16.000 Beschäftigten bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren, die Märkte fünf Jahre in Eigenregie weiterführen und das Fleischwerk Birkenhof drei Jahre betreiben.
Gabriel betonte, aus seiner Sicht rechtfertige der Schutz der Arbeitsplätze die Sondergenehmigung: "Es geht um Menschen, die jedenfalls nicht zu den Gutverdienenden gehören."
Edeka darf die Übernahme aber erst dann vollziehen, wenn entsprechende Tarifverträge abgeschlossen sind und das Ministerium geprüft hat, dass alle Auflagen erfüllt sind. "Es gibt keine Hintertür", meinte Gabriel. Verkauft Edeka etwa Unternehmensteile von Kaiser's Tengelmann oder verstößt gegen die mit den Gewerkschaften Verdi und NGG abgeschlossenen Tarifverträge, gilt die Ministererlaubnis als nicht erteilt. Dann drohe eine Rückabwicklung der Fusion.
Klage der Konkurrenz
Die Konkurrenten im deutschen Einzelhandel wollen den Zusammenschluss aber nicht hinnehmen. Der Handelskonzern Rewe kündigte an, gegen die Ministererlaubnis vor Gericht zu ziehen. Man werde Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einreichen, erklärte das Unternehmen, um die Interessen der Rewe Group zu wahren.
Untersagt das Kartellamt den Zusammenschluss zweier Unternehmen, so können diese nach § 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) innerhalb eines Monats nach dem Verbot beim Bundeswirtschaftsministerium eine sogenannte Ministererlaubnis beantragen. Dieser hat dann vier Monate Zeit zu entscheiden. Er kann sich dabei auf die Empfehlung der Monopolkommission stützen, muss ihr aber nicht folgen.
Bei der Ministererlaubnis stehen - im Gegensatz zum Kartellamt, das allein Wettbewerbsbeschränkungen prüft - die möglichen gesamtwirtschaftlichen Vorteile im Mittelpunkt der Betrachtung, vor allem der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitskräften.
Konkurrenten der Fusionskandidaten können am Ende gegen die Ministererlaubnis klagen.