Hintergrund Was Datenhändler dürfen und was nicht
Adresse, Geburtsdatum und andere Kundendaten sind für Unternehmen bares Geld wert. Deshalb wird solches Wissen über die Verbraucher von den Firmen nicht nur gesammelt, sondern auch für Brief- und Telefonmarketing weiterverkauft. In vielen Fällen ist das legal, in anderen nicht. Ein Überblick.
Fälle von illegal gehandelten Kundendaten verunsichern viele Verbraucher. Die Weitergabe von Daten ist aber nur in bestimmten Fällen verboten. Der rechtliche Rahmen dafür ist maßgeblich im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt.
Erlaubt ist die Weitergabe von Daten - auch gegen Geld - unter bestimmten Bedingungen. Unter anderem dürfen Unternehmen wie etwa Zeitschriftenverlage Kundendaten der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung zur Verfügung stellen, wenn sie sich auf eine bestimmte Personengruppe - wie zum Beispiel Raucher, Eltern oder Autofahrer - beziehen. Weitergegeben werden dürfen etwa Name, Anschrift und Geburtsjahr. Der Betroffene kann der Nutzung widersprechen, sobald er das erste Mal von einer Firma kontaktiert wird, die die Daten gekauft hat.
Daten von Kunden werden gespeichert und für Marketingzwecke weiterverwendet.
Persönlichere Angaben wie beispielweise E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung oder das genaue Geburtsdatum dürfen im Regelfall nicht weitergeben werden. Allerdings können sie auf legalem Weg in den Adresshandel gelangen, wenn die Betroffenen eine Einwilligung unterschreiben. Oft geschieht das von Verbrauchern unbemerkt, weil sie sich nicht mit dem Kleingedruckten vertraut machen.
Der Werbebrief ist nach Angaben des Marketing-Branchenverbandes DDV das "Topmedium" für den Kontakt zum Kunden. Deutsche Unternehmen investierten 2006 11,5 Milliarden Euro für Werbebrief-Aktionen und 5,2 Milliarden Euro in Telefonmarketing. Insgesamt fließen rund zwei Drittel der Werbeausgaben in diese und andere Direktmarketing-Maßnahmen.
So erklären sich zum Beispiel Kunden, die Bonus- oder Rabattkarten beantragen, in vielen Fällen damit einverstanden, dass Informationen über ihr Kaufverhalten, ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Vertragspartnern überlassen werden. Nach dem gleichen Muster funktionieren die Datensammlungen bei Gewinnspielen und Haushaltsumfragen. Informationen, die Privatpersonen von sich aus im Internet veröffentlichen, können ohnehin von jedermann frei genutzt werden.
Verboten ist folglich nur der Handel mit Informationen, die ohne Einwilligung herausgegeben werden oder aus anderen Quellen als den oben genannten stammen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens Daten weitergibt, auf die er nur intern zugreifen darf. Einen solchen Missbrauch nachzuverfolgen, ist allerdings schwierig - denn häufig speisen sich die gehandelten Datensätze aus vielen verschiedenen Quellen.
Bereits einfache Adressdaten werden im Direktmarketing nicht nur dazu benutzt, um Briefe zu verschicken zu können. Werden sie mit anderen statistischen Angaben über die Wohngegend der Verbraucher verbunden - etwa Durchschnittseinkommen oder Art der angemeldeten Autos - können sie dazu dienen, Kundengruppen genauer einzuordnen. "Auf diese Art und Weise verringern Unternehmen Streuverluste bei der Werbung und dadurch ihre Kosten", sagt der Marketingfachmann Werner Tappert.