Hintergrund

Hintergrund Das US-Insolvenzrecht und das "Chapter 11"

Stand: 24.08.2009 17:10 Uhr

Zahlungsunfähige US-Firmen können Gläubigerschutz nach "Chapter 11" des Insolvenzrechts beantragen. Ziel des Verfahrens ist es, das betroffene Unternehmen doch noch vor dem Aus zu bewahren.

Die USA kennen zwei unterschiedliche Insolvenzverfahren, die nach den jeweiligen Kapiteln im US-Konkursrecht als Chapter 7 und Chapter 11 bezeichnet werden. Während das Ziel eines Chapter-7-Verfahrens die Liquidierung eines bankrotten Unternehmens ist, kann man das Verfahren nach Chapter 11 eher als Sanierungsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht bezeichnen. Angeschlagene und hoch verschuldete Unternehmen mit Überlebenschancen beantragen meist ein Verfahren nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts.

Priorität hat der Erhalt des Unternehmens

Oberste Priorität hat dabei der Erhalt des betroffenen Unternehmens. Das Insolvenzverfahren nach Chapter 11 unterscheidet sich deutlich vom deutschen Insolvenzrecht. So gibt es keinen Insolvenzverwalter. Vielmehr behält fast immer das bisherige Management die Kontrolle über das Tagesgeschäft. Wichtige Transaktionen müssen aber vom zuständigen Gericht genehmigt werden.

Das Chapter-11-Verfahren bietet für bedrohte Firmen zahlreiche Vorteile. So können Gläubiger, die sich zuvor mit dem betroffenen Unternehmen nicht auf einen Forderungsverzicht einigen konnten, vom Insolvenzgericht zu einer Einigung gezwungen werden. Das insolvente Unternehmen kann sich frisches Kapital besorgen. Forderungen der Gläubiger können nicht sofort vollstreckt werden. Ausländische Tochterfirmen werden nicht zu einer Folgeinsolvenz gezwungen.

Reorganisationsplan soll Zeit sparen

Eine wichtige Rolle spielt bei Chapter 11 die Möglichkeit zu einem verbindlich ausgearbeiteten Reorganisationsplan ("Prepackaged Deal"). Diese Variante ist vor allem dann interessant, wenn sich das betroffene Unternehmen zwar mit der deutlichen Mehrheit, aber - nicht mit allen Gläubigern über eine Sanierung einigen konnte. Notwendig ist die Zustimmung von mindestens 66,6 Prozent der Gläubiger.

Ist ein Unternehmen so schwach oder überschuldet, dass keine Aussicht auf Rettung besteht, bleibt nur die Liquidation nach Chapter 7. Sie werden unter die Aufsicht eines vom Insolvenzgericht ernannten Treuhänders gestellt und aufgelöst. Die verbliebenen Vermögenswerte werden verkauft, den Erlös bekommen die Gläubiger.