Handelsabkommen beschlossen 408 Stimmen für CETA
Mit deutlicher Mehrheit hat das EU-Parlament dem Handelsabkommen CETA mit Kanada zugestimmt. 408 Abgeordnete votierten dafür, 254 dagegen. Ein Teil des Vertrags kann damit voraussichtlich im April schon in Kraft treten. Die Ratifizierung kann aber Jahre dauern.
Das Europaparlament hat dem Freihandelsabkommen CETA mit Kanada zugestimmt. 408 Abgeordnete votierten in Straßburg für den Vertrag, 254 Abgeordnete stimmten dagegen, 33 enthielten sich. Vor der Abstimmung hatten sich mehrheitlich Konservative, Liberale und Sozialdemokraten für CETA ausgesprochen, Linke, Grüne, aber auch Rechtsextreme dagegen.
Mit der heutigen Zustimmung gelten die Teile des Vertrags, für die die Europäische Union alleine zuständig ist, voraussichtlich ab April vorläufig. Die umstrittenen Schiedsgerichte, die über Klagen von Unternehmen gegen Staaten entscheiden sollen, gehören nicht dazu. Damit CETA insgesamt vorläufig in Kraft tritt, muss noch das kanadische Parlament grünes Licht geben.
Für die endgültige Inkraftsetzung muss der Handelsvertrag von 38 nationalen und regionalen Parlamenten in den EU-Staaten ratifiziert werden. Dieses Verfahren kann mehrere Jahre dauern und der Ausgang ist ungewiss, weil es in einigen Mitgliedsländern entschiedenen Widerstand gegen das Abkommen gibt.
Die Meinungen prallen aufeinander
Debatte und Abstimmung im Europaparlament in Straßburg wurden von Protesten begleitet. Vor dem Gebäude kam mittags ein Demonstrationszug von CETA-Gegnern an. Sie befürchten, dass das Abkommen negative Folgen für den Verbraucherschutz sowie Sozial- und Umweltstandards haben wird.
Im Parlament warb EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström für das Abkommen und versuchte, Ängste vor negativen Folgen für den Verbraucherschutz sowie Sozial- und Umweltstandards zu zerstreuen. "CETA wird Standards für die Sicherheit von Lebensmitteln nicht ändern", sagte sie. "Nichts darin zwingt zu einer Privatisierung des Wasser- und Gesundheitssektors."
Bayern: 30.000 Unterschriften für Volksbegehren
In Bayern stoppte das Verfassungsgericht derweil ein Volksbegehren gegen CETA. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Bürgerbefragung seien nicht gegeben, entschieden die Richter in in München.
Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten das Abkommen verhindern. Dazu hatten sie zuvor über 30.000 gültige Unterschriften - und damit mehr als die notwendigen 25.000 - eingereicht. Das Innenministerium hatte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch zunächst abgelehnt. Das Ministerium argumentierte, mit der Ratifizierung von CETA durch die Bundesrepublik würden keine Gesetzgebungsrechte der Bundesländer auf die EU übertragen.
Der Vertrag war seit 2009 verhandelt worden. Im Herbst scheiterte die Unterzeichnung fast, als die belgische Region Wallonie erst in letzter Minute ihre Zustimmung gab. Mehr dazu lesen Sie hier.