Wettbewerbshüter Kartellamt fordert ebenfalls Aufspaltung der Bahn
Das Bundeskartellamt hat sich der Forderung nach einer Aufspaltung der Deutschen Bahn angeschlossen. Zuvor hatte das schon bereits die Monopolkommission empfohlen, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät.
Das Bundeskartellamt hat sich der Forderung nach einer Aufspaltung der Deutschen Bahn in eine Gesellschaft für das Bahnnetz und eine für den Bahnbetrieb angeschlossen.
"Mehr Wettbewerb auf der Schiene ist gut", sagte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Andreas Mundt, der "Süddeutschen Zeitung". "Die Deutsche Bahn hat viele subtile Möglichkeiten, Wettbewerb zu behindern. Das sollte man ändern."
Eine Trennung von Netz und Betrieb sei das richtige Model, führte Mundt aus. Die von der Bundesregierung beschlossene Umstrukturierung und Schaffung einer gemeinwohlorientierten Gesellschaft für Infrastruktur innerhalb des Bahnkonzerns könne nur der erste Schritt sein.
Kartellamt und Bahn streiten über Wettbewerbsfragen
Die Monopolkommission, welche die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, empfiehlt ebenfalls eine Zerschlagung des Bahn-Konzerns. In seinem Sektorgutachten hatte das Gremium im Juli für die Bahninfrastruktursparte eine "weitgehende wirtschaftliche und organisatorische Unabhängigkeit von den anderen Gesellschaften des DB-Konzerns" gefordert. Das Reformpaket der Bundesregierung sei "sinnvoll", gehe aber nicht weit genug.
Das Kartellamt streitet mit der Bahn bereits über Wettbewerbsfragen. Dabei geht es etwa um Verkehrsdaten zu Verspätungen und Zugausfällen, welche die Bahn Drittanbietern vorenthalte, oder den Umgang mit Mobilitätsplattformen, die Fahrscheine für die Bahn verkaufen. Die Verhandlungen seien "zäh", sagte Mundt der "SZ". Die Bahn solle die Wettbewerbsbeschränkungen abstellen.
Bahn weist Vorwürfe zurück
Die Bahn kritisierte die Haltung des Kartellamts. Auf dem Schienennetz der Bahn seien "über 400 Eisenbahnunternehmen aktiv", teilte ein Sprecher mit. "Nirgendwo sonst in Europa" gebe es mehr Wettbewerb auf der Schiene. Die Bahn halte sich zudem an geltendes Recht, hieß es mit Bezug auf die Weitergabe von Echtzeitdaten.
Den Beschluss zu Vorgaben für den Ticketverkauf über Onlinevertriebsplattformen hält die Bahn hingegen für rechtswidrig und geht gerichtlich dagegen vor. Dieser würde dazu führen, "dass wir Vertriebspartner einsetzen müssen, die wir nicht brauchen und diesen Partnern für die unerwünschten Leistungen dann auch noch eine Provision zahlen müssen" - das widerspreche marktwirtschaftlichen Prinzipien.