Kabinett beschließt Gesetzentwurf Bad Banks nun auch für die Landesbanken
Auch Landesbanken sollen künftig "giftige" Wertpapiere und strategisch nicht notwendige Geschäftsbereiche in Bad Banks auslagern können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Kabinett beschlossen. Allerdings ist unklar, welche Landesbanken diese Lösung tatsächlich nutzen werden.
Das sogenannte Bad-Bank-Modell der Regierung ist nun auch für die Landesbanken weiterentwickelt worden. Neben der Entlastung von Risikopapieren sieht es auch die Auslagerung ganzer Geschäftsfelder vor. Ein entsprechender Gesetzvorschlag von Finanzminister Peer Steinbrück wurde vom Kabinett gebilligt, wie ein Regierungssprecher in Berlin sagte.
Bad Banks in Form von "Abwicklungsanstalten"
Zur Umsetzung des Gesetzes soll eine neue "Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung", kurz FMSA, errichtet werden. Dafür soll die im Oktober 2008 bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Anstalt zur Finanzmarktstabilisierung in eine "bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen" umgewandelt werden. Der geplante Sitz ist Frankfurt am Main.
Die neue Bundesanstalt soll dann Abwicklungsanstalten des öffentlichen Rechts errichten können, auf die Risikopapiere und unnötige Geschäftsbereiche übertragen werden. Diese Anstalten sollen nicht dem Kreditwesengesetz unterliegen. Mögliche Verluste der ausgelagerten Positionen müssen aber weiter die Institute beziehungsweise die Alteigentümer tragen.
Klare Bedingungen zur Gründung einer Bad Bank
Eine Landesbank soll das Bad-Bank-Modell aber "nur nutzen können, wenn sich die an der Bank beteiligten Bundesländer zu einer Neuordnung des Landesbankensektors bekannt haben", heißt es in dem Gesetz. Sowohl Steinbrück als auch die EU-Kommission hatten in den vergangenen Monaten massiv einen Umbau der Landesbanken gefordert. Um das Risiko für die Landesbanken zu senken, fordern sie auch niedrigere Bilanzsummen. Doch bei der dafür notwendigen Restrukturierung der Landesbanken, verbunden mit einem Kapazitätsabbau, ist Streit vorprogrammiert.
Die Forderungen Steinbrücks wurden auch in den Gesetzentwurf integriert. Von den Landesbanken wird verlangt, dass sich "erste Konsolidierungsschritte" abzeichnen. "Allen Konsolidierungsmaßnahmen muss gemeinsam sein, dass sie zu einem signifikanten Rückgang der Bilanzsumme führen", heißt es in dem Entwurf. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung vom Dienstag: Da hatten sich die betroffenen Länder grundsätzlich auf eine Konsolidierung der Landesbanken verpflichtet.
Interessenten für die Bad Bank?
Unklar ist, welche Landesbanken die Lösung einer Bad Bank am Ende nutzen. Als Kandidaten galten bisher die HSH Nordbank und die WestLB. Die BayernLB und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) loten auch eigene Lösungen aus. Sie behalten sich bislang vor, auch ein anderes Modell zu nutzen.
Ein erster Gesetzentwurf für ein Bad-Bank-Modell ist bereits auf den Weg gebracht worden. Es ist aber vor allem für Privatbanken und strukturierte Papiere gedacht - also für die Finanzprodukte, die hoch kompliziert sind und Auslöser der Krise waren.