Schuldenstreit mit US-Hedgefonds US-Gericht wehrt Argentiniens Plan ab
Ein US-Gericht hat den neuen Plan der argentinischen Regierung zur Auszahlung von Gläubigern als illegal bewertet, will aber nicht dagegen vorgehen. Der Streit mit US-Hedgefonds geht somit weiter. Weiteres Ungemach droht durch eine WTO-Entscheidung.
Der neue Plan der argentinischen Regierung zur Auszahlung von Gläubigern ist nach Ansicht des US-Bundesrichters Thomas Griesa unzulässig. Das Vorhaben sei "illegal" und dürfe nicht umgesetzt werden, erklärte Griesa, der für den Streit zwischen US-Hedgefonds und der Regierung in Buenos Aires zuständig ist. Er wies aber die Forderung der Fonds zurück, Argentinien wegen Missachtung des Gerichts zu belangen. Nun dagegen vorzugehen, werde keine Bewegung in die verfahrene Situation bringen, sagte Griesa.
Argentiniens Präsidentin Cristina Kirchner hatte Anfang der Woche angekündigt, die Rückzahlung der argentinischen Staatsschulden künftig über den Finanzplatz Buenos Aires abwickeln zu wollen. Die Gläubiger sollen demnach ihre nach US-Recht ausgegebenen Anleihen gegen Papiere eintauschen, die unter argentinisches Recht fallen. Somit wäre das US-Gericht aus Sicht der Regierung in Buenos Aires nicht mehr in der Lage, die Auszahlung an die Altgläubiger zu verhindern.
Um das Geld von den blockierten Konten loszueisen, soll eine Gesetzesvorlage eingereicht werden. Sie sieht vor, dass die Bank of New York Mellon als Verwalterin durch die landeseigene Banco de la Nación ersetzt wird. Eine Verabschiedung des Plans im Parlament gilt als sicher. Sollte das Manöver gelingen, kämen die Hedgefonds weiter nicht an ihr Geld.
Der Streit: Folge aus der Staatspleite 2002
Hintergrund des Vorhabens ist der festgefahrene Streit mit den beiden Hedgefonds Aurelius und NML Capital. Diese hatten argentinische Schuldscheine nach der Staatspleite Ende 2001 billig aufgekauft und verlangen den Nennwert der Staatsanleihen. Auf eine frühere Anordnung des Richters Griesa hin muss Argentinien erst den beiden Hedgefonds 1,3 Milliarden Dollar auszahlen, ehe es die Forderungen weiterer privater Gläubiger begleichen darf. Bereits geplante Auszahlungen über eine US-Bank wurden daher Ende Juni blockiert.
Wut über "Geierfonds"
Buenos Aires verweigert aber die Zahlung der geforderten Summe an die Hedgefonds, die es als "Geierfonds" bezeichnet. Nun erklärte Griesa, der neue Schuldentilgungsplan bedeute eine Verletzung der gerichtlichen Vorgaben. Zugleich beschuldigte er Argentinien, seit Jahren eine "gesetzlose" Position zu vertreten. Von einer Belangung wegen Missachtung des Gerichts sah er jedoch ab, weil dies nach seinen Worten bei der Suche nach einem Kompromiss in dem festgefahrenen Konflikt nicht helfen würde. "Irgendwie, irgendwann" müsse es eine Einigung geben, befand Griesa.
Der Streit hatte zu einer erneuten Staatspleite Argentiniens geführt. Weil das Land die Rückzahlung der Staatsschulden bei einem Teil seiner Gläubiger versäumt hatte, bescheinigten mehrere Ratingagenturen einen teilweisen Zahlungsausfall. Die vorgestellten Pläne schmälern nach Ansicht von Experten die Aussicht auf eine zügige Rückkehr Argentiniens an die internationalen Kapitalmärkte.
WTO hält Importerklärungen für illegal
Weitere Schwierigkeiten drohen Argentinien durch eine Entscheidung der Welthandelsorganisation WTO. Das Schiedsgericht befand, dass die argentinischen Importbeschränkungen gegen die Regeln des internationalen Handels verstoßen. Die argentinische Regierung wollte dazu zunächst keine Stellungnahme abgeben.
Die Europäische Union, die USA und Japan hatten 2012 eine Klage eingereicht, nachdem die Regierung die automatischen Einfuhrlizenzen durch bürokratisch gebremste Importerklärungen ersetzte.
Michael Froman jubelte über einen großen Sieg für die USA.
Die USA sprachen in einer ersten Reaktion von einem großen "Sieg für amerikanische Arbeiter, Produzenten und Farmer". Die protektionistischen Maßnahmen Argentiniens würden US-Exporte auf breiter Front beeinflussen, sagte der US-Handelsrepräsentant Michael Froman.
Argentinien kann Berufung gegen den WTO-Schiedsspruch einlegen, bevor die Kläger bei der WTO die Freigabe von Gegenmaßnahmen beantragen dürfen.